Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: RV SDL STR2022
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart-airport.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen.
Flughafen Stuttgart
Sicherheitsdienstleistungen im Bereich von Personal- und Warenkontrollen, Bordkartenkontrollen nach § 8 LuftSiG sowie Sonderbewachungen (Land- und Luftseite) und Absicherungen von Events und Sonderveranstaltungen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Auftraggebers.
Die Rahmenvereinbarung kann optional 2 Mal durch den Auftraggeber verlängert werden.
1. Option/Verlängerung um weitere 36 Monate,
2. Option/Verlängerung um weitere 24 Monate.
Der Auftraggeber führt vorliegend ein Vergabeverfahren mit Interessenbekundung, Interessenbestätigung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch.
In Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung ist der Ablauf konkretisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach §36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für etwaige Mindeststandards wird auf die Aufforderung zur Interessenbekundung nach § 36 Abs. 5 SektVO verwiesen.
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für etwaige Mindeststandards wird auf die Aufforderung zur Interessenbekundung nach § 36 Abs. 5 SektVO verwiesen.
Die objektiven Teilnahmeregeln und Teilnahmekriterien sind der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SekVO zu entnehmen.
Die operativ ausführenden Personen müssen nachfolgende luftsicherheitsrelevante Qualifikationen gemäß der VO (EU) 2015/1998 nachweisen können:
— Ziffer 11.2.3.1 (Grundqualifikation für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen),
— Ziffer 11.2.3.3 (Qualifikation für die Kontrolle von Flughafenlieferungen),
— Ziffer 11.2.3.4 (Qualifikation für die Kontrolle von Kfz),
— Ziffer 11.2.3.5 (Qualifikation für die Zugangskontrolle, Überwachung und Streifengänge),
— Ziffer 11.2.4 (Qualifikation für Aufsichtspersonal).
Die aufgeführten Schulungen bedingen als Zulassungsvoraussetzung eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 (1) Nr.2 LuftSiG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
b) Hinweise zum Verfahrensablauf.
In der 1. Phase der Interessenbekundung haben Unternehmen zunächst nur allgemein ihr Interesse an der Teilnahme am Vergabeverfahren zu bekunden. Der Auftraggeber hat hierfür ein Formblatt erstellt. Das Formblatt kann nach Ziffer I.3) der vorliegenden Bekanntmachung abgerufen werden. Die Interessenbekundungen müssen in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) eingehen.
Eine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft ist möglich. Die Einreichung der Eignungsunterlagen (entsprechend dem Teilnahmeantrag) ist in dieser Phase nicht erforderlich. Ein Unternehmen, das sein Interesse in der 1. Phase nicht bekundet hat, kann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber wird in der 2. Phase des Vergabeverfahrens die Unternehmen, die frist- und formgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, auffordern ihr Interesse zu bestätigen (Interessensbestätigung), in dem die in der entsprechenden Aufforderung aufgeführten Eignungsunterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantrag).
Eine Bewerbergemeinschaft kann in dieser Phase nur noch mit Unternehmen gebildet werden, die zur Interessenbestätigung aufgefordert wurden. In der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden die für die Teilnahme maßgeblichen Informationen mitgeteilt werden.
In der 3. Phase werden die erfolgreichen Bewerber zur Angabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
c) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
d) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 2.5.2021 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html