Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien.
Lieferung von 102.600 Stück Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der geringen Marktverfügbarkeit und dem gegenüberstehenden großen Bedarf auf Bundesebene ist eine schnelle und frühzeitige Bestellung notwendig. Die Abfragen bei verschiedenen Lieferanten hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Markt für die Laien-Selbsttests absolut ausgereizt ist. Es besteht akute Marktknappheit.
Für die Beschaffung der Schnelltests für Laien sind daher auch die erheblich verkürzten Fristen eines offenen Verfahrens (15 Tage) sowie eines nichtoffenen Verfahrens (15 Tage für Teilnahmewettbewerb + 10 Tage für Angebotseinreichung) noch zu lange. Somit ist eine äußerste Dringlichkeit gegeben, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 17 VgV rechtfertigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]