Mäharbeiten im Stadtgebiet 2021-2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mäharbeiten im Stadtgebiet 2021-2024
Gegenstand der Leistung sind Mäharbeiten im Stadtgebiet Heilbronn für Wiesen und Rasenflächen zunächst für das Jahr 2021 mit Verlängerungsoption.
Böschungs- und Wiesenflächen Außenbezirke
Außenbezirke Stadt Heilbronn
Böschungs- und Wiesenflächen mulchen. ca. 32 000 m2 Wiesen (bis zu 3 Schnitte/a).
Böschungs- und Wiesenflächen Stadtgebiet
Stadtgebiet Heilbronn
Böschungs- und Wiesenflächen mulchen. ca. 103 000 m2 Wiesen (bis zu 3 Schnitte/a).
Mäharbeiten Stadtgebiet Heilbronn Ost
Heilbronn im Stadtgebiet Ost
Mähen mit dem Sichelmäher. ca. 43 000 m2 Rasen/Straßengrün mähen (bis zu 10 Schnitte/a).
Es handelt sich um Straßengrün, d. h. Grünstreifen und Baumscheiben.
Mäharbeiten Stadtgebiet Heilbronn Mitte
Stadtgebiet Heilbronn Mitte
Mähen mit dem Sichelmäher. ca. 32 000 m2 Rasen/Straßengrün mähen (bis zu 10 Schnitte/a).
Es handelt sich um Straßengrün, d. h. Grünstreifen und Baumscheiben.
Mährbeiten Industriegebiet Böllinger Höfe Heilbronn
Stadtgebiet Heilbronn
Mähen mit dem Sichelmäher. ca. 54 000 m2 Rasen/Straßengrün mähen (bis zu 10 Schnitte).
Es handelt sich um Straßengrün, d. h. Grünstreifen und Baumscheiben.
Rasen mähen an Böschungen
Stadtgebiet Heilbronn
Mähen von Flächen mit Sträuchern und Bäumen mit einem Mähroboter. ca.18 000 m2 Rasen/Straßengrün (bis zu 10 Schnitte/a).
Es handelt sich um gepflegten Rasen an Böschungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Böschungs- und Wiesenflächen Außenbezirke
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Böschungs- und Wiesenflächen Stadtgebiet
Ort: Großerlach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mäharbeiten Stadtgebiet Heilbronn Ost
Ort: Großerlach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mäharbeiten Stadtgebiet Heilbronn Mitte
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mährbeiten Industriegebiet Böllinger Höfe Heilbronn
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rasen mähen an Böschungen
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden 1-malig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.htm
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschluss unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichens des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de