Allgefahren-Sach- und Allgefahren-Ertragsausfallversicherung sowie Terrorversicherung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allgefahren-Sach- und Allgefahren-Ertragsausfallversicherung sowie Terrorversicherung
Ausschreibung der Allgefahren-Sach- und -Ertragsausfallversicherung sowie Terrorversicherung für die Flughafen Stuttgart GmbH.
Allgefahren-Sach- und -Ertragsausfallversicherung.
Flughafen Stuttgart
Die Flughafen Stuttgart GmbH beabsichtigt, die Allgefahren-Sach- einschließlich Allgefahren-Ertragsausfallversicherung ab dem 1.10.2021 neu zu vergeben. Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR. Für die Ertragsausfallversicherung beträgt die Haftzeit für die Feuergefahren 18 Monate bei einer 2-Jahres-Versicherungssumme von rd. [Betrag gelöscht] EUR. Für alle übrigen Gefahren beträgt die Haftzeit 12 Monate bei einer Jahresversicherungssumme von rd. [Betrag gelöscht] EUR. Für Schäden infolge der Gefahr Feuer beträgt die Höchstentschädigung [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich von Jahr zu Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigt.
Bei der Abgabe der Angebote sind folgende Varianten als eigenständiges Angebot vorzulegen:
Option 1:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Allgefahren-Sach- und Ertragsausfallversicherung [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Option 2:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Allgefahren-Sach- und Ertragsausfallversicherung [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden einschließlich der optionalen Deckungsalternativen.
Option 3:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Allgefahren-Sach- und Ertragsausfallversicherung [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Option 4:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Allgefahren-Sach- und Ertragsausfallversicherung [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden einschließlich der optionalen Deckungsalternativen.
Text aus II.2.14) Zusätzliche Angaben
Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die All-Gefahren-Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt die Haftzeit für die Feuer-Gefahren 18 Monate bei einer 2-Jahres-Versicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR. Für alle übrigen Gefahren beträgt die Haftzeit 12 Monate bei einer Jahres-Versicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR. Für Schäden infolge der Gefahr Feuer beträgt die Höchstentschädigung [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden. Für Versicherungsfälle durch sonstige versicherte Gefahren sind niedrigere Höchstentschädigungen und Jahreshöchstentschädigungen vorgesehen.
Die zusätzlichen Angaben sind unter Ziffer II.2.11) vermerkt, da dieses Feld hier leider nur 400 Zeichen zulässt.
Terrorversicherung
Flughafen Stuttgart
Die Flughafen Stuttgart GmbH beabsichtigt, in Ergänzung der Allgefahren-Sach- einschließlich Allgefahren-Ertragsausfallversicherung ab dem 1.10.2021 eine Terrorversicherung neu zu vergeben. Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR. Für die Ertragsausfallversicherung beträgt die Haftzeit für die Feuergefahren 18 Monate bei einer 2-Jahres-Versicherungssumme von rd. [Betrag gelöscht] EUR. Für die Gefahr Feuer beträgt die Höchstentschädigung [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich von Jahr zu Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigt.
Bei der Abgabe der Angebote sind folgende Varianten als eigenständiges Angebot vorzulegen:
Option 1:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Terrorversicherung 100 000 EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Option 2:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Terrorversicherung 100 000 EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden einschließlich der optionalen Deckungsalternativen.
Option 3:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Terrorversicherung 200 000 EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Option 4:
Selbstbehalt je Versicherungsfall in der Terrorversicherung 200 000 EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden einschließlich der optionalen Deckungsalternativen.
Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR .
Für die Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt die Haftzeit für die Feuer-Gefahren 18 Monate bei einer 2-Jahres-Versicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR. Die Höchstentschädigung beträgt [Betrag gelöscht] EUR kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB.
Eigenerklärung des Bieters als EU-zugelassener Versicherer mit deutscher Korrespondenz.
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Los 1: Dabei muss der Mindestumsatz (Prämie) pro Jahr für vergleichbare Leistungen – Sach- und BU-Versicherung für internationale Verkehrsflughäfen innerhalb der EU – [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Los 2: Dabei muss der Mindestumsatz (Prämie) pro Jahr für vergleichbare Leistungen – Terrorversicherung für internationale Verkehrsflughäfen innerhalb der EU – [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingung werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Referenz: Mindestens ein internationaler Verkehrsflughafen innerhalb der EU bzw. des Geltungsbereichs der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 als führender Versicherer im aktuellen Bestand in den Sparten der Sach- und der Betriebsunterbrechungsversicherung (näheres siehe Bewerbungsbogen/Auftragsunterlagen).
Es ist ein Angebot für 100 % Zeichnungsquote vorzulegen. Dieses Kriterium ist sowohl bei Alleinzeichnung als auch von Bietergemeinschaften zu erfüllen.
Zeichnungsquote als führender Versicherer mindestens 30 %; bei Bietergemeinschaften hat ein Mitglied der Bietergemeinschaft innerhalb der EU bzw. des Geltungsbereichs der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 eine Zeichnungsquote von mindestens 30 % nachzuweisen sowie den o. g. Nachweis der Referenz zu erbringen.
b) Eigenerklärung, dass die Vertragssprache, Verhandlungssprache, Schadenregulierungssprache in Deutsch ist.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindeststandards.
Unbeschadet etwaiger Mindeststandards wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Diese sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr.2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen:
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten und auf vorzulegende Nachweise im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) eines anderen Unternehmens ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Hinreichend ist eine Bestätigung durch Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag (vgl. nachfolgend d).
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage (s. „Bewerbungsbogen_Teilnahmeantrag.pdf“) erstellt. Sie ist als Teilnahmeantrag zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziffern III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum Teilnahmeantrag steht unter der in Ziffer I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag muss elektronisch (in Textform) über die eVergabe-Plattform (s. Ziffer I.3) eingereicht werden.
a) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
E1) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
E2) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
E3) Die in Ziffer II.2.7) und ggf. in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
E4) Fragen zum Vergabeverfahren und zur Leistungsbeschreibung sind elektronisch in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die eVergabe-Plattform gem. Ziffer I.3 einzureichen. Bewerberfragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 4.5.2021, Bieterfragen, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
E5) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
E6) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
E7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html