Ruftaxi-Verkehre im Neckar-Odenwald-Kreis
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrn.de/vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Ruftaxi-Verkehre im Neckar-Odenwald-Kreis
Der Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienverkehrs mit Ruftaxis nach dem Personenbeförderungsgesetz die Durchführung der Ruftaxi-Verkehre nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 13 SektVO i.V.m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 zu vergeben. Das neue Ruftaxi-Konzept ist in den nachfolgend aufgeführten elf Losen zusammengefasst:
— Los 1: Linien 8936, 8938, 8952 und 8954,
— Los 2: Linie 8942,
— Los 3: Linie 8944,
— Los 4: Linie 8937,
— Los 5: Linie 8953,
— Los 6: Linie 8941,
— Los 7: Linie 8946,
— Los 8: Linie 8930,
— Los 9: Linien 8943 und 8951,
— Los 10: Linie 8949,
— Los 11: Linie 8931.
Die Ruftaxi-Verkehre sind bedarfsgerecht nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anforderung des Fahrgastes zu den im Fahrplan veröffentlichten Zeiten mit Kraftfahrzeugen mit einer Kapazität von mindestens 4 Fahrgastplätzen durchzuführen.
Linien 8936, 8938, 8952 und 8954
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 1 beinhaltet die Linien im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8936; Binau – Neckargerach,
— Linie 8938; Mosbach – Neckarelz – Obrigheim – Hüffenhardt – Haßmersheim,
— Linie 8952; Neckarelz – Obrigheim – Neckargerach – Neunkirchen – Schwarzach – Aglasterhausen,
— Linie 8954; Neckarsteigruftaxi Neckargerach - Neunkirchen.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linien 8942
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 2 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8942; Mosbach – Fahrenbach – Waldbrunn.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8944
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 3 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8944; Elztal – Limbach – Mudau – Waldbrunn.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8937
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 4 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8937; Mosbach – Billigheim – Schefflenz – Elztal.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8953
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 5 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8953; Eberbach – Waldbrunn.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8941
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 6 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8941; Mitternachtsruftaxi Mosbach – Elztal – Schefflenz – Seckach – Adelsheim – Osterburken.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8946
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 7 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8946; Osterburken – Buchen – Limbach – Seckach.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8930
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 8 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8930; Seckach – Bödigheim – Buchen – Hainstadt – Walldürn – Höpfingen – Hardheim – Schweinberg.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linien 8943 und 8951
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 9 beinhaltet die Linien im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8943; Buchen – Hettigenbeuern – Mudau,
— Linie 8951; Walldürn – Walldürner Höhe – Buchen.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8949
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 10 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8949; Osterburken – Rosenberg – Altheim – Hardheim – Höpfingen – Walldürn.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Linie 8931
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Los 11 beinhaltet die Linie im benannten Verkehrsgebiet innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises:
— Linie 8931; Osterburken – Adelsheim – Ravenstein.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht bis zu 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise bzw. Erklärungen (Bieterfragebogen) vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen,
— Name und Qualifikation der Vertreter der juristischen Personen,
— Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung (z. Bsp. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Taxiverkehr nach § 47 PBefG bzw. Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG,
— Ausgeführte Betriebsleistungen im Taxi-Verkehr, Ruftaxi-Verkehr bzw. vergleichbarer Tätigkeiten in der Personenbeförderungen in den letzten drei Betriebsjahren, insbesondere solcher, die mit dem Gegenstand der Vergabe vergleichbar sind (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der konzessionierenden Stellen, Rechnungswert).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise bzw. Erklärungen (Bieterfragebogen) vorzulegen:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG und § 2 Abs. 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
Nachweis einer ausreichenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit, die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben abdeckt.
Die Deckungssumme muss bei Personen- oder Sachschäden mindestens 2 Millionen EUR je Fall betragen.
Der Bieter muss seine Fahrzeuge maximal 40 Kilometer zu den bedienten Haltestellen im Verkehrsgebiet stationiert haben, um flexibel auf die Fahrtanforderungen reagieren zu können.
PBefG und PBZugV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, vollumfänglich die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch rechtsverbindliche Unterzeichnung und Einreichen der Verpflichtungserklärung im Bieterfragebogen zum Teilnahmeantrag zu bestätigen.
Es findet am 22.4.2021, um 15.00 Uhr eine virtuelle Online-Informationsveranstaltung als Video-/Telefonkonferenz für Interessenten zu den Vergabeunterlagen statt. Die vorläufigen Vergabeunterlagen können im Vorfeld zu diesem Termin bereits der Vergabeplattform entnommen werden.
Damit die virtuellen Einwahldaten übermittelt werden können, ist das beigefügte „Teilnahmeblatt für die Informationsveranstaltung“ auszufüllen und per E-Mail an [removed] zu senden.
Die Vergabestelle empfiehlt den Interessenten sich rechtzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren, da die Teilnahmeanträge für das Vergabeverfahren gemäß IV.2.2) bis spätestens 30.4.21, 12 Uhr über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/Vergaberecht.aspx