EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird im gegenständlichen Verfahren in sechs Losen vergeben:
— Los 1: Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier in den Gemeinden Furtwangen, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Schönwald, Schonach, St. Georgen, Triberg, Unterkirnach und Vöhrenbach,
— Los 2: Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier in den Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Donaueschingen, Hüfingen, Niedereschach und Tuningen,
— Los 3: Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier in der Stadt Villingen-Schwenningen,
— Lose 4 bis 6: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier.
Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier in den Gemeinden Furtwangen, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Schönwald, Schonach, St. Georgen, Triberg, Unterkirnach und Vöhrenbach
— die Behälter werden vom Auftraggeber gestellt. Der Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege erfolgen durch einen beauftragten Dritten,
— Sammlung von Altpapier mit 240-l- und 1.100-l-Behältern sowie Bündelsammlung in Teilgebieten im vierwöchentlichen Rhythmus (ca. 13 Sammlungen pro Jahr),
— Transport der gesammelten Altpapiermengen zur vom Bieter vorgesehenen Umschlaganlage und Umschlag des Altpapiers an den Auftragnehmer des Loses 4 sowie ggf. an die Systembetreiber gemäß VerpackG (inkl. Annahme und Umschlag von Altpapier aus Vereinssammlungen),
— optional: Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu II.2.4): Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG,
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), falls er nicht vom Auftraggeber spätestens zwölf Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier in den Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Donaueschingen, Hüfingen, Niedereschach und Tuningen
— die Behälter werden vom Auftraggeber gestellt. Der Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege erfolgen durch einen beauftragten Dritten,
— Sammlung von Altpapier mit 240-l- und 1.100-l-Behältern sowie Bündelsammlung in Teilgebieten im vierwöchentlichen Rhythmus (ca. 13 Sammlungen pro Jahr),
— Optional: Sammlung von Altpapier mit DU-Behältern im Stadtgebiet Donaueschingen,
— Transport der gesammelten Altpapiermengen zur vom Bieter vorgesehenen Umschlaganlage und Umschlag des Altpapiers an den Auftragnehmer des Loses 5 sowie ggf. an die Systembetreiber gemäß VerpackG,
— optional: Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu II.2.4):
— Sammlung von Altpapier mit DU-Behältern im Stadtgebiet Donaueschingen,
— Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG.
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), falls er nicht vom Auftraggeber spätestens zwölf Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung, Transport und Umschlag von Altpapier in der Stadt Villingen-Schwenningen
— Die Behälter werden vom Auftraggeber gestellt. Der Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege erfolgen durch einen beauftragten Dritten,
— Sammlung von Altpapier mit 240-l- und 1.100-l-Behältern sowie Bündelsammlung in Teilgebieten im vierwöchentlichen Rhythmus (ca. 13 Sammlungen pro Jahr),
— Transport der gesammelten Altpapiermengen zur vom Bieter vorgesehenen Umschlaganlage und Umschlag des Altpapiers an den Auftragnehmer des Loses 6 sowie ggf. an die Systembetreiber gemäß VerpackG (inkl. Annahme und Umschlag von Altpapier aus der Sammlung mit Großcontainern durch einen vom Auftraggeber benannten Dritten),
— Optional: Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu II.2.4): Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG.
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), falls er nicht vom Auftraggeber spätestens zwölf Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
— Übernahme des Altpapiers an der Umschlaganlage des Auftragnehmers des Loses 1,
— Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik,
— Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe).
Hinweis: Ob ein mengenmäßiger Verkaufsverpackungsanteil des PPK-Gesamtgemischs zu verwerten ist, ist von der jeweils gültigen Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern abhängig.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), falls er nicht vom Auftraggeber spätestens zwölf Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
— Übernahme des Altpapiers an der Umschlaganlage des Auftragnehmers des Loses 2,
— Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik,
— Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe).
Hinweis: Ob ein mengenmäßiger Verkaufsverpackungsanteil des PPK-Gesamtgemischs zu verwerten ist, ist von der jeweils gültigen Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern abhängig.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), falls er nicht vom Auftraggeber spätestens zwölf Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
— Übernahme des Altpapiers an der Umschlaganlage des Auftragnehmers des Loses 3,
— Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik,
— Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe).
Hinweis: Ob ein mengenmäßiger Verkaufsverpackungsanteil des PPK-Gesamtgemischs zu verwerten ist, ist von der jeweils gültigen Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern abhängig.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), falls er nicht vom Auftraggeber spätestens zwölf Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 6:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Bankerklärung auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 6:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen aus Haushalten (Restmüll oder Bioabfall oder Altpapier),
— Nutzungsnachweis für den Standort der angebotenen Umschlaganlage für Altpapier.
Lose 4 bis 6:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von Altpapier.
Lose 1 bis 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen aus Haushalten (Restmüll oder Bioabfall oder Altpapier) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und/oder Gemeinden) mit insgesamt mindestens 35.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre (24 Kalendermonate) in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume und der Einwohnerzahlen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Die Referenzanforderung gilt auch bei Abgabe eines Angebots für mehrere oder alle Lose.
— Nutzungsnachweis für den Standort der angebotenen Umschlaganlage für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer des Standortes der angebotenen Umschlaganlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Lose 4 bis 6:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 1 000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.