Sanierung Hohenstaufen-Gymnasium Bad Wimpfen – Projektsteuerungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wimpfen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74206
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badwimpfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hohenstaufen-Gymnasium Bad Wimpfen – Projektsteuerungsleistungen
Das Hohenstaufen-Gymnasium in Bad Wimpfen wird in den nächsten Jahren in mehreren Bauabschnitten umfassend saniert und erweitert.
Das Gymnasium besteht momentan aus 4 Gebäudeteilen:
— Altbau (mittelalterliches Klostergebäude, 1907 ausgebrannt, 1910 wieder erbaut, heutiger Zustand von 1968),
— Anbau (1978 anstelle des Abthauses errichtet, 2005/2006 um eine Mensa erweitert),
— Neubau (1997 errichtet und 2013 um den naturwissenschaftlichen Trakt ergänzt),
— sog. alte Halle (mit kleiner Turnhalle, Sanitäranlagen und 2 Klassenräumen).
Ausgangspunkt der Sanierung sind die naturwissenschaftlichen Räume im Altbau, die nicht mehr den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Außerdem gab es in den letzten Jahren bauliche Mängel, die nur teilweise behoben wurden, v. a. im Anbau, welche eine Sanierung nötig machen.
Problematisch ist die Aufteilung von Fachbereichen auf die unterschiedlichen Gebäudeteile und die Aufteilung von Sammlungen.
Die Klimaänderungen machen zudem bauklimatische Anpassungen notwendig.
Die Lehrerarbeits- und Sozialräume sollen ebenfalls an die längere Verweildauer an der Schule angepasst werden.
Zudem ist eine repräsentative und multifunktionale Aula für schulische Veranstaltungen gewünscht.
Die Planungsleistungen – Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung sowie Bauphysik – sind bereits vergeben und befinden sich aktuell in Bearbeitung.
Momentan befindet das Projekt in der Vorplanung und es wurden mehrere Varianten ausgearbeitet, die derzeit von der Landestelle für Denkmalpflege geprüft werden.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 25 Mio. EUR brutto.
74206 Bad Wimpfen
Projektsteuerung gemäß AHO 2020, Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 2-5.
Die Beauftragung der Projektstufen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums in Bad Wimpfen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW 4/2021 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.