S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51512
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik
S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik.
Stuttgart
Für die im Punkt 1 genannten Bauwerke müssen bereits erstellte Planungen im Bereich folgender Gewerke durch den AN auf Aktualität, Konsistenz und Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit dem aktuellen Regelwerk der DB AG und einschlägigen Normen geprüft und überarbeitet werden:
— LST, TK, OLA, OLSP (Kabelanteil),
— Stromversorgung (Niederspannung),
— Stromversorgung (Mittelspannung,
— Kabeltrassenanlagen (alle Gewerke),
— Kurzschlussstrom und Leitungsimpedanzberechnung,
— Beeinflussungsberechungen (MS vs. NS, TK, LST),
— Lichtberechnung, Traglasten Kabeltrassen,
— Querschnittsberechung,
— Selektivität,
— Planprüfung,
— Kabellage (alle Gewerke),
— Schachtkarten (alle Gewerke),
— Rohrbelegungsplan (alle Gewerke),
— Allgemeine Elektrotechnische Aufgaben nach Absprache.
Hierfür sind Abstimmungen mit anderen Fachplanern und dem Auftraggeber zu führen. Ein Vertreter des AN muss mindestens zweiwöchentlich für Besprechungen/Begehungen vor Ort und für Besprechungen (vor Ort und mittels MS Teams) zur Verfügung stehen. Die Planerstellung hat nach den Vorschriften der DB AG und projektinternen Richtlinien zu erfolgen.
Option 1: 1.1.2026-31.12.2027
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“ hier Abschnitt Tiefbahnhof Stuttgart
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 1: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
Anlage 2: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
Anlage 3: Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Anlage 5: Erklärung/Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen,
Anlage 6: Erklärung/Nachweis über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland. Der Anteil von Fremdleistungen ist darzustellen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Anlage 7: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Anlage 8: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems,
— Anlage 9: Organigramm der vorgesehenen Mitarbeiter und Funktionen der Mitarbeiter, aus dem die relevanten Qualifikationen, Berufserfahrung und Referenzen zur Abwicklung des Projektes ersichtlich sind,
— Anlage 10: Nachweis von mind. 5 Referenzen über geplante Großprojekte (Planungskosten Tk > [Betrag gelöscht] EUR),
— Anlage 11: Nachweis von mind. 2 Referenzen über geplante Großprojekte (Planungskosten E-Technik > [Betrag gelöscht] EUR).
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Erforderliche Besprechungen mit dem AG und anderen Projektbeteiligten finden am Ausführungsort Stuttgart statt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.