Beschaffung eines daVinci-OP-Robotersystems zur Durchführung von roboterassistierten Operationstechniken
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines daVinci-OP-Robotersystems zur Durchführung von roboterassistierten Operationstechniken
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt einen Auftrag zur Lieferung, Installation und Schulung eines „da Vinci“-Roboter-Chirurgie-Systems XI zur roboterassistierten Durchführung komplexer Eingriffe, wie z. B. Operationen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und der Urologie zu vergeben.
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt einen Auftrag zur Lieferung, Installation und Schulung eines „da Vinci“-Roboter-Chirurgie-Systems XI zur roboterassistierten Durchführung komplexer Eingriffe, wie z. B. Operationen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und der Urologie zu vergeben.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine europaweite Markterkundung hat ergeben, dass Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH derzeit mit ihren daVinci-OP-Robotersystemen eine technische Alleinsteilung in der Durchführung von roboter-unterstützten Operationen hat. Das System daVinci-XI ist aus den nachfolgend näher benannten Gründen daher als einziges System in der Lage, den Beschaffungsbedarf zu decken:
Das zu beschaffende System DaVinci-Xi ist optimal geeignet, bei unterschiedlichen interdisziplinären Operationen unterstützend eingesetzt zu werden. Das System bietet eine präzise Steuerung der eigens für die jeweiligen Anwendungen entwickelten Instrumente. Den daVinci-OP-Robotern ist die CE-Zertifizierung ganzheitlich für Urologie, Gynäkologie, Allgemeinchirurgie, HNO, Ösophagus Chirurgie und Thoraxchirurgie erteilt worden. Die OP-Roboter-Systeme verfügen über ein einzigartiges und umfassendes Sortiment an robotischen – in alle Richtungen bewinkelbaren – Instrumenten und Klammernahtgeräten mit sieben Freiheitsgraden und Rotation. Die Option einer Doppelkonsole, die es ermöglicht, 2 Chirurgen gemeinsam eine OP durchführen zu lassen (z. B. für die Urologie, Gynäkologie oder Viszeralchirurgie) und eine „echte“ 3-D-Bildgebung durch Bildaufnahmen mittels 2 synchron arbeitender Kameras sowie Darstellung ohne 3-D-Brille sind auch nur an den daVinci-Systemen möglich. Nur mit dem DaVinci-System ist die Nutzung von Energieinstrumenten zur Gefäßversiegelung und Ultraschallchirurgie sowie zur Klammernaht möglich, die vom Chirurgen über die Konsolen gesteuert werden können. Darüber hinaus kann das DaVincl-System mit einer Table-Motion-Funktion in Verbindung mit einem eigens für den Einsatz mit dem DaVinci-System konzipierten OP-Tisch ausgestattet werden. Diese Kombination ermöglicht, dass die OP-Tisch-Bewegungen synchron zu den ewegungen der Roboter-Arme erfolgen und damit die Position des Tisches entsprechend den operativen Anforderungen angepasst werden kann. Auf diese Welse können komplexe Eingriffe ohne intraoperative Umsetzung der Trokare und auch ohne Umlagerung des Patienten durchgeführt werden.
Das daVinci-System verfügt als einziges roboterbasiertes System über eine sogenannte „Single-Port-Technologie“ mit computergesteuerter rechts- und Ilnks-Erkennung. Durch die Fluoreszenz-Bildgebung im Nahinfrarotbereich in Verbindung mit der 3D-HD-Aufiösung und der damit hochauflösenden Kontrastdarstellung von Gewebestrukturen, wie z. B. der selektiven Gefäßerkennung in der Nierenchirurgie und der Darmchirurgie sowie in der onkologischen Chirurgie, ergeben sich weitere Alleinsteilungsmerkmale im Schulungsbereich sind durch Nutzung der zweiten Konsole und einem Trainings-Simulator zur Ausbildung sowie durch Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland Alleinsteilungsmerkmaie vorhanden, die auch in der derzeitigen Corona Situation erhebliche Vorteile für die betreffenden Ärzte bieten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Aufgrund der Anforderungen zur roboterassistierten Operationen und unter Berücksichtigung aller zwingend notwendigen Anforderungen, kann die Leistung nur von Intuitive Surgical Deutschland GmbH erbracht werden. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten Anforderungen sind zwingend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.