EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awrm.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung / Verwertung von Altholz der Kategorien A I – A III (Gemisch),
— Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung / Verwertung von Altholz der Kategorie A IV.
Übernahme, Transport und Entsorgung / Verwertung von Altholz der Kategorien A I – A III (Gemisch)
— Übernahme von Altholz der Altholzkategorien A I – A III (Gemisch) gemäß Altholzverordnung (AltholzV) nach Abruf an den vom Auftraggeber vorgegebenen vier Wertstoffstationen der Kreismülldeponien (Backnang-Steinbach, Kaisersbach „Lichte“, Schorndorf und Winnenden „Eichholz“),
— Stellung von Abrollcontainern mit 36 m3 bis 40 m3 Füllvolumen an vier Wertstoffstationen,
— Transport des übernommenen Altholzes zu der / den vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Behandlungs- oder Entsorgungsanlage/-n.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Entsorgung / Verwertung von Altholz der Kategorie A IV
— Übernahme von Altholz der Altholzkategorie A IV gemäß Altholzverordnung (AltholzV) nach Abruf an den vom Auftraggeber vorgegebenen vier Wertstoffstationen der Kreismülldeponien (Backnang-Steinbach, Kaisersbach „Lichte“, Schorndorf und Winnenden „Eichholz“),
— Stellung von Abrollcontainern mit 36 m3 bis 40 m3 Füllvolumen an vier Wertstoffstationen,
— Transport des übernommenen Altholzes zu der / den vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Behandlungs- oder Entsorgungsanlage/-n.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
— Referenzen / -en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung / Verwertung von Altholz der Kategorien A I – A III,
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs- oder Entsorgungsanlage/-n für Altholz A I – A III,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Los 2:
— Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung / Verwertung von Altholz der Kategorie A IV,
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs- oder Entsorgungsanlage/-n für Altholz A IV,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Los 1:
— Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung / Verwertung von insgesamt mindestens 3 000 Mg/a Altholz der Kategorien A I – A III. Die Referenz/-en ist / sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Zeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs- oder Entsorgungsanlage/-n für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben der den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Für den Fall, dass mehrere Anlagen genutzt werden, ist der Nachweis für alle Anlagen zu führen,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 2:
— Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung / Verwertung von insgesamt mindestens 300 Mg/a Altholz der Kategorie A IV. Die Referenz/-en ist / sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Zeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs- oder Entsorgungsanlage/-n für Altholz A IV. Der Nachweis muss die Mindestangaben der den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Für den Fall, dass mehrere Anlagen genutzt werden, ist der Nachweis für alle Anlagen zu führen,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.