Klinikum Stuttgart – Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Fachplanung Brandschutz für das Klinikum Stuttgart (A46-VP014) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/462
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-stuttgart.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Stuttgart – Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Fachplanung Brandschutz für das Klinikum Stuttgart (A46-VP014)
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Fachplanung Brandschutz für das Klinikum Stuttgart (A46-VP014).
Stuttgart
Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR (nachfolgend Klinikum Stuttgart genannt) plant die bauliche Modernisierung des Katharinenhospitals am Standort Mitte.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat bereits 2012 den vorhandenen strukturellen Rahmenplan mit richtungsweisenden Baumaßnahmen und Sanierungen am Standort Mitte des Klinikums Stuttgart konkretisiert (Projekt „Zentraler Neubau“ (ZNB)). Zwischenzeitlich wurden die Planungen aus 2012 unter medizinisch-funktionalen und bautechnischen Aspekten überprüft und aktualisiert. Mit Entscheidung GRDrs 20/2018 für die aktuell vorgestellte Planung eines Ersatzneubaus rechnet das Klinikum für das Gesamtprojekt Neubau Katharinenhospital (NBKH) nun mit Kosten von ca. 810 Mio. EUR Teil des Gesamtprojekts NBKH sind die Neubauvorhaben Häuser A, B und E (Teilprojekt A46 Haus ABE), die als ein Gebäudekomplex mit Haus F errichtet werden. Die Bauausführung erfolgt in 2 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten.
Die geschätzten Gesamtkosten für den Neubau ABE betragen ca. 359,13 Mio. EUR brutto (Budget Machbarkeitsstudie 03/2018, Preisbasis I/2018).
Das Teilprojekt Neubau Haus ABE (A46) ist Bestandteil des Neubau Katharinenhospital (NBKH) und beinhaltet nachfolgende Planungs- und Realisierungsphasen:
— Planung Haus ABE endständig, Stand Vorplanung: 88 712 m2 BGF
Weitere Flächeninhalte:
NUF 37 837 m2
TF 19 184 m2
VF 25 022 m2
NRF 82 042 m2
KGF 6 671 m2
Flächenverhältnis: BGF/NUF 2,34
— Planung 1. BA mit Interimen (Haus A),
— Neubau Haus ABE 1. BA: BGF 28 098 m2,
— Planung 2. BA mit Umbau der Interime in Endzustand (Haus BE).
Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP, Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung) sowie weitere Funktionsbereiche (u. a. Funktionsdiagnostik und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen, Hubschrauberlandeplatz).
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind auch Planungsleistungen betreffend die Situation als Voraussetzung für jeweils erforderlichen Rückbaumaßnahmen und der Bausituation der Neubauten.
Als vorbereitende Maßnahme für den 1. Bauabschnitt des Gesamtkomplexes ABE in Form des Hauses A erfolgt zuerst der Rückbau von Haus A und AB des Gebäudebestandes. Nach erfolgtem Rückbau wird das Haus B für einen mehrjährigen Interimszustand weitergenutzt.
Für den Interims-Zustand ist eine brandschutztechnische Bewertung in Bezug auf das Bestandsgebäude Haus B und dem Versorgungstunnel Jägerstraße vorzunehmen. Dies begründet sich dahingehend, da eine bauliche Verbindung zwischen dem Neubau von Haus A und dem Bestand von Haus B nicht vorgesehen ist und insofern beide Gebäude für sich autark funktionieren müssen. Dies betrifft im Wesentlichen die Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege sowie das horizontale Evakuierungskonzept.
Für den Gebäudebestand von Haus E (Katharinenhof) sowie zum Neubau Haus F wird eine brandschutztechnische Trennung zu Haus B vorausgesetzt, sodass eine Bestandsbetrachtung von Haus E und F voraussichtlich nicht erforderlich ist.
Die beurteilungsrelevante Gesamt-BGF von Haus B ist mit ca. 20 000 m2 zu berücksichtigen.
In gleicher Form ist der Zwischenzustand nach Inbetriebnahme Neubau Haus A während Rückbau und Neubau der Häuser B und E in Bezug auf die brandschutztechnischen Belange der Häuser D und F zu betrachten.
Neben dem Neubau Haus ABE finden weitere Maßnahmen am Standort Mitte statt. Hierzu gehören u. a. Haus F (A2), B100, B200 und B300. Durch diese Teilprojekte entstehen auch zahlreiche Schnittstellen zum Projekt ABE. Weitere Schnittstellen zum Neubau Haus ABE bilden Teilprojekte B109 Rückbau Haus A/AB und Teilprojekten B202/203 Rückbau Haus BE sowie die ober- und unterirdisch angrenzenden Bestandsgebäude.
Das Projekt Neubau Haus ABE ist in der Planungsmethode BIM umzusetzen. Die Planung umfasst mindestens den BIM Level 2 und den Level of Detail 350 (LOD 350). Derzeit wird durch das Klinikum Stuttgart die geplante BIM-Strategie ausgearbeitet und die Formulierung der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) als Lastenheft des Bauherrn vor-bereitet. Einzelheiten hierzu werden im weiteren Verfahrensverlauf zur Verfügung gestellt.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab 1.7.2021 zu erbringen.
Die Beauftragung der Planung erfolgt stufenweise, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Es ist vorgesehen die Entwurfsplanung für den 1. und 2. Bauabschnitt Haus ABE gleichzeitig zu beauftragen und parallel planen zu lassen.
Hinweis zu den Projektlaufzeiten:
Für das Projekt ABE ergeben sich nachfolgende Projektlaufzeiten:
— Neubau Haus A (1. BA): bis 02/2028,
— Neubau Haus BE (2. BA): bis 05/2032.
Die Beauftragung der Planung soll stufenweise erfolgen, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Es ist vorgesehen die Entwurfsplanung für den 1. und 2. Bauabschnitt Haus ABE gleichzeitig zu beauftragen und parallel planen zu lassen.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird
1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird,
2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird,
3. für den Fall, dass mehr als 5 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird nur die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für Planungsleistungen für Brandschutz berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 2 Referenzen für Planungsleistungen für Brandschutz ist nicht erwünscht.
Dabei wird die priorisierte Referenz (Kopiervorlage C_a aus dem Teilnahmeformular) wie folgt bewertet:
Kriterium „Fachplanung Brandschutz“
Neubau von 2 vorgenannten Varianten – 1 Punkt
Neubau aller 3 vorgenannten Varianten – 2 Punkte
Kriterium „Anzahl Funktionsstellen nach DIN 13080“
Bis 20 Funktionsstellen – 1 Punkt
Mehr als 20 Funktionsstellen – 2 Punkte
Kriterium „Flächengröße BGF“
Bis 50 000 m2 BGF – 1 Punkt
Mehr als 50 000 m2 BGF – 2 Punkte
Kriterium „Zeitpunkt Planungsleistungen“
Planungsleistungen vor 1.1.2018 – 1 Punkt
Planungsleistungen seit 1.1.2018 – 2 Punkte
Dabei wird die priorisierte Referenz (Kopiervorlage C_b aus dem Teilnahmeformular) wie folgt bewertet:
Kriterium „Fachplanung Brandschutz“
Neubau von 2 vorgenannten Varianten – 1 Punkt
Neubau aller 3 vorgenannten Varianten – 2 Punkte
Kriterium „Anzahl Funktionsstellen nach DIN 13080“
Bis 20 Funktionsstellen – 1 Punkt
Mehr als 20 Funktionsstellen – 2 Punkte
Kriterium „Flächengröße BGF“
Bis 50 000 m2 BGF – 1 Punkt
Mehr als 50 000 m2 BGF – 2 Punkte
Kriterium „Zeitpunkt Planungsleistungen“
Planungsleistungen vor 1.1.2018 – 1 Punkt
Planungsleistungen seit 1.1.2018 – 2 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (Abschluss LPH 8) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle wir erklären, dass unser Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.
1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
In Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zwei-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.
Hinweis:
Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
2) a) Nachweis von Leistungen in Bezug auf den Brandschutz für den Neubau von Krankenhäusern mit angrenzender Nachbarbebauung in klinischer Nutzung in den letzten 8 Jahren.
2) b) Nachweis von Leistungen in Bezug auf den Brandschutz für den Neubau von Krankenhäusern in den letzten 8 Jahren.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Priorisierung der Referenz,
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe zur erbrachten Leistung
— Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Planungskosten Brandschutz in EUR netto,
— Baurechtsabnahme mit Freigabe erfolgt
— Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen)/Angaben zu BIM.
Die Vorlage von mehr als jeweils 2 Referenzen je Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
Zu 2) a):
Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Der Neubau des Krankenhauses erfolgte mit angrenzender Nachbarbebauung in klinischer Nutzung.
Zu 2) b):
Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD1T2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de