Landkreis Lörrach – Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/384
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.loerrach-landkreis.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lörrach – Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
Der Landkreis Lörrach schreibt Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung von Asylbewerberunterkünften sowie bestimmter Bereiche im Landratsamt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Landkreis Lörrach
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach.
Es handelt es sich derzeit um die folgenden Gemeinschaftsunterkünfte:
— GU Efringen-Kirchen, Beim Eckfeld 1, mit 115 Plätzen
— GU Rheinfelden, Schildgasse 22, mit 347 Plätzen,
— GU Schopfheim, Bläsiweg 9, mit 64 Plätzen.
Grundsätzlich sind die Objekte mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten. Die Objekte sind, soweit nicht im Einzelfall anders bestimmt, mit mindestens 2 Personen zu bewachen.
Im Landratsamt Lörrach ist bei Bedarf während den Sprechtagen oder in Einzelfällen Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche zu stellen. Abweichungen hiervon sind möglich.
Zudem umfasst die Leistungserbringung die – ggf. bewaffnete – Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an den vorgegebenen Auszahlungstagen. Darüber hinaus ist an den Auszahlungstagen ein bewaffneter Sicherheitsdienst im Landratsamt in der Palmstraße 3 durchzuführen.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Die Auftraggeber legen daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt am 1. Oktober 2021 und läuft bis 30. September 2024 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 12 Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Über die nachfolgend und in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Vorlage eines aktuelles Auszugs über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR. Dieser Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur insgesamt einmal vorzulegen.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
2) Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte aus den letzten 3 Jahren. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte mit einem Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst bewacht wurden,
— Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst bewacht wurden,
— Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte im Revierdienst betreut werden.
Zu 1): Das Unternehmen muss für das Jahr 2020, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses, mindestens 8 Mitarbeiter mit einen Sachkundenachweis nach § 34a GewO vorweisen, davon mindestens 2 Mitarbeiter mit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein). Der Waffenschein muss auch für die Nutzung in Gemeinschaftsunterkünften ausgestellt sein.
Zu 2): o Mindestens eine der benannten Referenzleistungen muss die gleichzeitige Bewachung von mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst über einer Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDTRV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.