Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen in Ötisheim, Birkenfeld und Straubenhardt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Bauen-Naturschutz-Umwelt-Gesundheit-und-Infrastruktur/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/Zweckverband-Breitbandversorgung-im-Enzkreis
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen in Ötisheim, Birkenfeld und Straubenhardt
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beabsichtigt, die Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen in Ötisheim, Birkenfeld und Straubenhardt nach Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) in der Fassung vom 31. Januar 2019 (Bekanntmachung vom 19. Februar 2019; BAnz AT 10.2.2019 B2) zu vergeben. Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers zunächst aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird und die im Vergabeportal zum Download bereitstehen. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird ein Bauvertrag über Generalübernehmerleistungen mit Zuschlagserteilung abgeschlossen. Dieser wird als Verhandlungsgrundlage in der nächsten Stufe vorgegeben.
Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung Ötisheim
Gemarkung von Ötisheim
Ötisheim liegt im nördlichen Teil des Enzkreises etwa zwölf Kilometer von Pforzheim und 4 Kilometer von Mühlacker entfernt. 2018 hatte die Gemeinde Ötisheim 4 727 Einwohner.
Das Ausbaugebiet umfasst die weißen Flecken im gesamten Gemeindegebiet von Ötisheim einschließlich der Ortsteile Corres, Schönenberg und Erlenbach. Insgesamt wurden bei der FTTB-Strukturplanung ca. 1 760 Hausanschlüsse mit ca. 3 230 Wohn- und Gewerbeeinheiten vorgesehen. Im Rahmen des separat ausgeschriebenen Aufbaus einen zweckverbandsweiten Backbone-Netzes wird entlang der innerörtlichen Backbone-Trassen auch die FTTB-Rohrinfrastruktur mitverlegt.
Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung Birkenfeld
Gemarkung Birkenfeld
Birkenfeld liegt im westlichen Teil des Enzkreises angrenzend an Pforzheim. 2018 hatte die Gemeinde Birkenfeld 10 238 Einwohner.Das Ausbaugebiet umfasst die weißen Flecken im gesamten Gemeindegebiet von Birkenfeld einschließlich der Ortsteile Gräfenhausen und Oberhausen. Insgesamt wurden bei der FTTB-Strukturplanung ca. 1 760 Hausanschlüsse mit ca. 3 230 Wohn- und Gewerbeeinheiten vorgesehen. Im Rahmen des separat ausgeschriebenen Aufbaus einen zweckverbandsweiten Backbone-Netzes wird entlang der innerörtlichen Backbone-Trassen auch die FTTB-Rohrinfrastruktur mitverlegt.
Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung Straubenhardt
Gemarkung Straubenhardt
Straubenhardt gliedert sich in 6 Ortsteile liegt im südwestlichen Teil des Enzkreises. 2018 hatte die Gemeinde Straubenhardt ca. 11 200 Einwohner.
Das Ausbaugebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Straubenhardt einschließlich der Ortsteile Conweiler, Feldrennach, Langenalb, Ottenhausen, Pfinzweiler und Schwann. Insgesamt wurden bei der FTTB-Strukturplanung ca. 4 560 Hausanschlüsse mit ca. 7 550 Wohn- und Gewerbeeinheiten vorgesehen. Im Rahmen des separat ausgeschriebenen Aufbaus einen zweckverbandsweiten Backbone-Netzes wird entlang der innerörtlichen Backbone-Trassen auch die FTTB-Rohrinfrastruktur mitverlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung Ötisheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung Birkenfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung von NGA – Netzen einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung Straubenhardt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab,ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]