Büroverbrauchsmaterial 2019_2021_LV III Referenznummer der Bekanntmachung: 18-329595-001
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büroverbrauchsmaterial 2019_2021_LV III
Schreiben
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2019_ 2021_LV_ III_Los_1 Schreiben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2019_ 2021_LV_ III_Los_1 Schreiben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.staplesadvantage.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2019_ 2021_LV_ III_Los_1 Schreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.staplesadvantage.de
Die Art und der Gesamtcharakter des Auftrags verändern sich nicht. Der Umfang des Auftrags erhöht sich nur marginal, und zwar — nach den Bedarfsangaben der neu errichteten Behörde — voraussichtlich nur um 0,11 % des ursprünglichen Auftragswerts. Aufgrund der hohen Auslastung der auf 3 Jahre abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, die noch eine Restlaufzeit von einem Jahr hat, kann bei weiterem gleichmäßigem Abrufverhalten aller abrufberechtigten Bundesbehörden nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert der Änderung zum Ende der Laufzeit um mehr als die in Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe ii) der Richtlinie 2014 / 24 / EU aufgeführten 10 % des ursprünglichen Auftragswerts übersteigt.
Zum 1. Januar 2021 wurde in Deutschland eine neue Bundesoberbehörde errichtet. Sie befindet sich noch in der Aufbauphase und benötigt daher verschiedenste Artikel aus dem Bereich Büroverbrauchsmaterial. Der Bedarf dieser neu errichteten Behörde konnte bei der Bedarfserhebung, die bereits im Jahr 2018 bei den deutschen Bundesbehörden durchgeführt wurde, nicht vorhergesehen werden.