Innensanierung Ottmar-Schönhuth-Schule Bad Mergentheim-Wachbach Referenznummer der Bekanntmachung: 61.409.008.08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-mergentheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innensanierung Ottmar-Schönhuth-Schule Bad Mergentheim-Wachbach
Planung Technische Ausrüstung für die Innensanierung, Umbau und Modernisierung der Ottmar-Schönhuth-Schule in Bad Mergentheim-Wachbach.
DEUTSCHLAND
Im Stadtteil Wachbach wurde in den 1960-iger Jahren die Ottmar-Schönhuth-Schule als Grund- und Hauptschule mit zusammen 10 Klassenzimmern und 5 Fachräumen in Klassenzimmergröße und den entsprechenden Nebenräumen errichtet. Das Gebäude ist an einem nach Süden liegenden Hang errichtet und erstreckt sich über 3 Ebenen.
Es besteht im Wesentlichen aus 2 Gebäudeteilen die über eine gemeinsame Eingangshalle verbunden und hat eine Netto-Grundrissfläche von ca. 1 700 m2.
Der Gebäudeteil der ehemaligen Grundschule hat im Grundriss Abmessungen von ca. 12 x 42 m und die ehemalige Hauptschule mit Verwaltungsbereich und Fachräumen eine Grundfläche von ca. 20 x 28 m. Der Bereich Pausenhalle mit Multiraum im EG und Fachräumen im OG misst ca. 19 x 24 m in der Grundfläche.
Die Schule hat eine signifikante Dachform durch Pultdächer von ca. 15 Grad mit aufgesetzten gegenläufigen Oberlichtbändern und Oberlichtern.
Das Gebäude wurde in Ortbetonbauweise errichtet. Die Dachflächen sind als Hohlkörperdecken ausgeführt.
Derzeit wird die komplette Dacheindeckung, samt der geschlossenen Oberlichtdach- und Wandfläche von außen saniert und gedämmt. Das Dach erhält eine Wärmedämmung mit 16 cm WD PUR WLG 027. Die Wandflächen der Oberlichter werden mit entsprechend geeignetem Dämmmaterial isoliert.
Die Dachentwässerung wird in diesem Zusammenhang neu konzipiert und ausgeführt. Die bisherige Flachdachentwässerung, die über Fallleitungen in den Ortbetonstützen entwässert, wird vor die Fassade verlegt und an eine neue Grundleitung angeschlossen.
Die Dachfläche der Schule ist zusammen mit der Dachfläche des angebauten Kindergartens für die Aufnahme einer PV-Anlage mit ca. 100 KWp geeignet. Im Zuge der Dachsanierung werden entsprechende Stützen zur späteren Aufnahme der PV-Anlage in die Dachflächen eingebaut.
Die geschlossenen Fassadenteile des Gebäudes sind weitestgehend mit schwarzen asbesthaltigen Faserzementplatten verkleidet. Die Fassadenverkleidung ist weitgehend in Takt soll erhalten bleiben. Die Dämmung der Außen-Wandflächen muss somit von Innen, unter einer Vorsatzschale, erfolgen. Die Neuverlegung von Heiz- und Wasserleitungen soll innerhalb der Vorsatzschale erfolgen.
In den einzelnen Räumen sollen neue abgehängte Decken vorgesehen werden, die sowohl die Akustik verbessern und zusammen mit den Deckenheizelementen und einer neuen Beleuchtung eine angenehme Arbeits- und Raumatmosphäre schaffen. Somit soll das Lernumfeld und die Aufenthaltsqualität für Schüler und Lehrer nachhaltig verbessert werden.
Der Auftragnehmer der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8) (HOAI § 53) soll im Sinne des Auftraggebers eine Leistung, die eine möglichst wirtschaftliche Umsetzung der Vorgaben des Auftraggebers sowie des architektonischen Konzepts des beauftragten Architekten unter Berücksichtigung der nachstehenden Aspekte erbringen. Der Auftraggeber wird nach derzeitigem Stand das bestehende architektonische Grundkonzept beibehalten und den Bestand bei möglichst gleichbleibender Raumeinteilung sanieren. Dazu wird die komplette Installation (Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen) wie auch die komplette Elektroinstallation zurückgebaut und anschließend erneuert.
Im Zuge der Sanierung wird das Gebäude entsprechend den Anforderungen der Digitalisierung ertüchtigt.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angaben vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern.
Im Rahmen der Sanierung sind folgende Anlagengruppen nach Abschnitt 2 Technische Ausrüstung der HOAI zu planen:
— Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LPh. 1 bis 3,
— Stufe 2: LPh. 4 (soweit notwendig) und 5,
— Stufe 3: LPh. 6 und 7,
— Stufe 4: LPh. 8 und 9.
Ein Anspruch auf die Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Es sollen insbesondere folgende besondere Leistungen sollen gegebenenfalls vergeben werden:
— LPh. 2: Erstellen des technischen Teils des Raumbuches,
— LPh. 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage,
— LPh. 4: Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis; Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs
— LPh. 3: Berechnung von Lebenszykluskosten,
— Lph. 5: 3-D-Planung,
— LPh. 8: Fortschreiben der Ausführungspläne (z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand,
— LPh. 8: Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder digitale Facility-Management-Konzepte,
— LPh. 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HKVM Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung orientieren.
Die Brutto-Baukosten der Kostengruppen 200 bis 700 für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit auf etwa [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Auf die KG 410, 420, 430, 470 und 480 entfallen geschätzt ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LPh. 1 bis 3,
— Stufe 2: LPh. 4 (soweit notwendig) und 5,
— Stufe 3: LPh. 6 und 7,
— Stufe 4: LPh. 8 und 9.
Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. § 75 Abs. 2 VgV – Ingenieur oder Beratender Ingenieur oder gleichwertig,
2. Erklärung nach § 123 und § 124 GWB – Vorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen; Ausschlusskriterium: ja/nein,
3. Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
4. Erklärung zu Bewerber- und Bietergemeinschaften,
5. Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung: Mindestanforderungen: 2,0 Mio. EUR Personenschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Sachschäden und Vermögensschäden
Ausschlusskriterium: ja/nein.
Grundlage ist der § 75 Abs 2 VgV – Berufsstand Ingenieur oder beratender Ingenieur oder gleichwertig in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung/Versorgungstechnik
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergaben von Auftragsanteilen für die unter II.2.4) und II.2.11) genannten Leistungen sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Termine:
Auftragsbekanntmachung: ca. 7.4.2021
Bewerbungsfrist Phase 1: 6.5.2021 – 11.00 Uhr
Versendung der „Aufforderung zur Erstangebotsabgabe“
An 3 bis 5 Bieter: ab ca. 11.5.2021
Angebotsfrist Phase 2 endet: ca. 10.6.2021
Auswahlverfahren: bis Mitte Juni 2021
Wartefrist/Vergabe/Auftragsbeginn: Ende Juni 2021
Ort: Karlsruhe-Durlach
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWBV innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de