Los1 Gasturbinen Referenznummer der Bekanntmachung: 202006_004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los1 Gasturbinen
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von 3 gasturbinengetriebenen Maschineneinheiten und deren Nebenanlagen.
Terranets bw GmbH
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die Auslegung, das Engineering, die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Tests und Probebetrieb der kompletten Verdichtereinheiten und deren Nebenanlagen. Die Vergabestelle beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit den Planungsleistungen (Engineering- und Spezifikationsleistungen, sowie der dazugehörigen Dokumentation) (Stufe 1). Die Vergabestelle ist berechtigt, ergänzend auch Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Einheiten zu beauftragen (Stufe 2).
Die erforderlichen Nebenanlagen umfassen unter anderem:
— Antriebsmaschine (Gasturbine),
— Erdgasverdichter,
— Ansaugfilter inkl. Kanäle,
— Abgastrack inkl. Kamin,
— Schmierölanlage,
— Einheitenleitsystem (ELS),
— E-Technik inkl. Niederspannungsanlage (NSA),
— MSR-Technik inkl. Kabel.
Die Vergabestelle beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit den Planungsleistungen (Stufe 1). Die Vergabestelle ist berechtigt, ergänzend auch Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Einheiten zubeauftragen (Stufe 2).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Aufhebung nach § 57 S. 1 SektVO, da keiner der eingereichten Teilnahmeanträge den für den Teilnahmewettbewerb aufgestellten Anforderungen entsprach. Zugleich hat sich die Vergabestelle entschieden, nach Aufhebung des Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ein neues Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Gasturbineneinheiten ohne vorausgehenden Teilnahmewettbewerb europaweit auszuschreiben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gasturbinen
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCAD1WR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.