Bürgerhaus Kippenheim: Lüftungsinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 075.0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kippenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77971
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Kippenheim: Lüftungsinstallationsarbeiten
Neubau eines Bürgerhauses mit ca. 1 000 m2 Nettogrundfläche, Parkplatz und Festwiese.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kombiniertes Zu- und Abluftgerät für den Saal und das Foyer inkl. Change-Over-Register für Heiz- bzw. Kühlbetrieb 2 Stk Deckengeräte für Bibliothek und Seminarraum inkl. Change-Over-Register für Heiz- bzw. Kühlbetrieb Luftauslässe vorwiegend Schlitzauslässe Luftverteilung über Stahlblechkanäle und Wickelfalzrohre Mess- / Steuer- und Regelungstechnik für Lüftungs- und Heizungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.