Bürgerhaus Kippenheim: Sanitärinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 045.0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kippenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77971
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Kippenheim: Sanitärinstallationsarbeiten
Neubau eines Bürgerhauses mit ca. 1 000 m2 Nettogrundfläche, Parkplatz und Festwiese.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Im Gebäude wird ein Trinkwassernetz kalt aufgebaut. Das Warmwasser wird über dezentrale elektrische Durchlauferhitzer erzeugt. Es handelt sich um folgende Einrichtungsgegenstände:
— 5 Waschtische,
— 10 WC’s
— 6 Urinale,
— Anschluss von 5 bauseitigen Küchenspülen Anschluss von Regenwasserleitungen an bauseitigen Dachgullys und bauseitigen Grundleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.