ZUU TCMS Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
ZUU TCMS
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen, sucht ein Unternehmen, das das Land bei der Einführung eines Tax Compliance Managements Systems (TCMS) ggfs. unterstützt und berät. Ziel ist die Schaffung optimierter organisatorischer Regelungen für alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 18 Abs. 4f UStG), die die rechtzeitige Abgabe von korrekten und vollständigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen/Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und ggfs. die Abführung der anfallenden Umsatzsteuer sicherstellen und haushaltsrechtlichen Risiken, strafrechtlichen Konsequenzen und Imageschäden vermeiden (innerbetriebliches Kontrollsystem i.S. des BMF-Schreibens vom 23.5.2016, BStBl I, 490).
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i.S.d. § 18 Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über diesen Rahmenvertrag abzurufen.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über einen Rahmenvertrag beauftragen, die im Ministerium für Finanzen gebildete Stabsstelle zur umsatzsteuerlichen Unterstützung der Ressorts (ZUU) im Bedarfsfall bei der Einführung eines TCMS zu unterstützen. Das TCMS soll auf die in der jeweiligen Organisationseinheit bereits bestehenden Maßnahmen und Prozesse aufbauen. Ziel ist es, dass alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg in der Lage sind, durch optimierte Prozess-Strukturen ihre umsatzsteuerrechtlichen Pflichten im Geltungsbereich des § 2b UStG erfüllen zu können und dabei ein innerbetriebliches Kontrollsystem anwenden (vgl. BMF-Schreiben vom 23.5.2016).
Hierbei ist insbesondere eine Unterstützung für folgende Schritte erforderlich:
— Erfassung, Darstellung, Analyse und Optimierung von Geschäftsabläufen,
— Verminderung von Risikopotentialen,
— Erstellung von Vorgaben zum Tax Compliance, die sowohl Elemente enthalten, die für alle Organisationseinheiten verbindlich sind, als auch spezifische Regelungen für die jeweilige Organisationseinheit ermöglichen,
— Wahrung der strukturellen Durchgängigkeit von Prozessen innerhalb der Ressorts (z. B. aufgrund des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus),
— Einbindung von Regelungen zum Tax Compliance in die bestehende IT-Struktur,
— Vorbereitung und ggf. Durchführung von Schulungen/Workshops,
— Dokumentation der erfolgten Maßnahmen,
— Begleitung der Evaluation der erfolgten Maßnahmen und der daraus ggf. erforderlichen Nacharbeiten.
Auftragsgegenstand ist nicht die umsatzsteuerrechtliche Einschätzung der gemeldeten Sachverhalte. Diese übernimmt die ZUU.
Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i. S. d. § 18 Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über diesen Rahmenvertrag abzurufen.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimalig spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Ende der Vertagslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2023 und bis zum 31.12.2024 verlängern.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren aus:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind unter Ziffer III.1) genannten Eignungsnachweise.
3. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der Bewerber bewerten.
Dabei gilt:
a) Für die eingereichte Eigenerklärung zu den Onlinemeeting-Tools erhält der Bewerber 10 Punkte.
b) Für die eingereichte Eigenerklärung zur Arbeitskräftekapazität erhält der Bewerber 10 Punkte.
c) Für die mit dem Formblatt 1 nach Ziffer III.1.3) lit. c) eingereichten Referenzen des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Kernberaterteams (bestehend aus 4 Personen) kann der Bewerber jeweils maximal 35 Punkte erhalten. Die Mitglieder des Kernberaterteams müssen für den abzuschließenden Rahmenvertrag verbindlich zur Verfügung stehen.
Die eingereichten Referenzen der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Kernberaterteams bewertet der Auftraggeber anhand eines relativen Vergleichs zueinander. Die angegebenen Referenzen werden umso besser bewertet, je mehr sie mit dem hier vorgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, z. B., weil der Gegenstand der Beratungsleistung die Einführung und Aufsetzung eines TCMS in einer Einrichtung der öffentlichen Hand und bestenfalls bei einer Behörde mit einer vergleichbaren Größe des Auftraggebers betraf. Die Referenzen sollten nicht älter als 5 Jahre sein.
e) Für die mit dem Formblatt 2 nach Ziffer III.1.3) lit. d) eingereichten Nachweise zu Qualifikationen und Berufserfahrungen der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Mitglieder des Kernberaterteams kann der Bewerber jeweils maximal 35 Punkte erhalten. Die eingereichten Nachweise zu Qualifikationen und Berufserfahrungen der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Mitglieder des Kernberaterteams bewertet der Auftraggeber anhand eines relativen Vergleichs zueinander. Entsprechende Qualifikationen und Berufserfahrungen werden umso besser bewertet, je hochwertiger sie anzusehen sind und gleichzeitig je besser sie fachlich zu dem ausgeschriebenen Auftrag passen.
f) Für die mit dem Formblatt 2 nach Ziffer III.1.3) lit. d) eingereichten Nachweise zu Kontinuität der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Kernberaterteams kann der Bewerber jeweils maximal 10 Punkte erhalten. Dem Auftraggeber ist die kontinuierliche Arbeit eines Teams von besonderer Bedeutung. Ständige Wechsel innerhalb eines Teams durch Unternehmenswechsel einzelner Berater können nicht nur aufgebautes Vertrauen zerstören, sondern bedeuten einen erheblichen Mehraufwand, da das bereits erarbeitete Wissen um die besonderen Strukturen des Auftraggebers erneut aufgebaut werden müssen. Die Kontinuität eines Kernberaterteams wird daher umso besser bewertet, je länger die einzelnen Mitglieder bereits dem Unternehmen angehören. Bewertet wird die durchschnittliche Dauer der Unternehmenszugehörigkeit aller Kernberaterteammitglieder. Die Kontinuität des Kernberaterteams bewertet der Auftraggeber im relativen Vergleich zueinander. Das Kernberaterteam mit der längsten Kontinuität erhält 10 Punkte.
Weitere zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörende Organisationseinheiten können ggfs. unter Einbeziehung der ZUU Unterstützungsleistungen über den Rahmenvertrag abrufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
— Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— Formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist.
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a) Eine formlose Eigenerklärung, dass Besprechungen ggf. virtuell organisiert und durchgeführt werden können und hierfür eines der folgenden Tools zur Verfügung steht:
— Polycom,
— Cisco Webex,
— LogMeIn GoToMeeting,
— AdobeConnect,
— Microsoft Teams.
b) Eine formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass es dem Bewerber möglich ist, bis zu 5 Behörden in der Größe einer obersten Landesbehörde gleichzeitig zu betreuen. Der Auftraggeber geht dabei davon aus, dass die Unterstützungsleistung nicht nur durch das Kernberaterteam, sondern je nach Bedarf auch durch weitere Personen erfolgt.
c) Ein ausgefülltes Formblatt 1. In dem Formblatt sind soweit möglich bis zu 5 Referenzen der mit der Ausführung des Auftrages betrauten und verbindlich verfügbaren Mitglieder des Kernberaterteams in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen möglichst aus den letzten 5 Jahren aufzuführen. Die Referenzen müssen nicht zwingend vom gesamten Kernberaterteam erbracht worden sein.
d) Ein ausgefülltes Formblatt 2. In dem Formblatt sind die Qualifikationen und Angaben zur Berufserfahrung sowie Angaben zur Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der einzelnen Mitglieder des Kernberaterteams auszuweisen. Die Qualifikationen und Angaben zur Berufserfahrung können beispielsweise folgende Aspekte umfassen:
— Kurzbiographie der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraterinnen und Berater,
— Berufserfahrungen,
— eventuelle Qualifikationen, z. B. Steuerberatertitel, Fachanwaltschaften,
— Veröffentlichungen und Dozententätigkeit,
— eventuelle Rankings.
In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder des Kernberaterteams für den abzuschließenden Rahmenvertrag verbindlich zur Verfügung stehen müssen. Ein Austausch der Mitglieder im Laufe des Vergabeverfahrens kann zum Ausschluss führen. Ein Austausch der Mitglieder nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ist nur unter den im Rahmenvertrag genannten Voraussetzungen zulässig.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG BW durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue-und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Die Bieter müssen mit ihrem Angebot die Schutzerklärung Scientology unterschrieben einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin.
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen.
3) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabevergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber wird den Zuschlag voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erteilen.
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel der Verhandlungsvergabe ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYDCK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]