Rahmen- und Pachtverträge zur Bewirtschaftung der Mensa „Leckerhalde“ sowie Belieferung weiterer Mensen mit verzehrfertigem Essen inkl. Übernahme weiterer Dienstleistungen in den Anliefermensen Referenznummer der Bekanntmachung: FB40_2021_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmen- und Pachtverträge zur Bewirtschaftung der Mensa „Leckerhalde“ sowie Belieferung weiterer Mensen mit verzehrfertigem Essen inkl. Übernahme weiterer Dienstleistungen in den Anliefermensen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsauftrages an ein professionelles Catering-Unternehmen mit Erfahrung in der Schulverpflegung für die Bewirtschaftung der Produktionsküchen Mensa Leckerhalde und Mensa Mitte zum neuen Schuljahr 2021/2022.
Mensa Leckarhalde Rehhaldenweg 8 73614 Schorndorf, Mensa Mitte Hinter der Burg 6 73614 Schorndorf, Mensa in der Grundschule Fuchshofschule Silcherstraße 91-95 73614 Schorndorf, Mensa in der Grundschule Rainbrunnen Rainbrunnenstr. 22 (Anlieferung Alemannenweg 9) 73614 Schorndorf, Mensa in der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen Rainbrunnenstr. 22 73614 Schorndorf
Die 2016 neueröffnete Produktionsküche in der Mensa Leckerhalde im Schulzentrum Süd bietet die Möglichkeit rund 600 Essen vor Ort frisch zuzubereiten und von diesem Produktionsstandort
Aus weitere Schorndorfer Schulen (mit 200-300 zusätzlich in der Mensa Leckerhalde produzierten Essen) in der Kernstadt zu beliefern. Um die Produktionsküche wirtschaftlich Nutzen und auslasten zu können, werden neben der Mensa Mitte (Burg-Gymnasium) auch Künftig (ab dem Schuljahr 2022/2023) die Mensa der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, die Mensa der Grundschule Rainbrunnen und die Mensa der Grundschule Fuchshofschule beliefert. Zusätzlich besteht die Option, die 2018 eröffnete Mensa Mitte, ebenfalls durch den Caterer als Produktionsküche für die Produktion weiterer rund 300 Essen zu nutzen. Die Gerichte sollen in der Produktionsküche Leckerhalde täglich frisch mit einem hohen Anteil an frischen Produkten zubereitet werden. Ziel ist es, das Angebot in den Mensen so zu gestalten, dass es den Wünschen der Schülerschaft nach trendigen Speisen gerecht wird und andererseits eine altersgemäße, ausgewogene, schmackhafte und vollwertige Ernährung im Schulalltag ermöglicht. Folgende Schulen /Standorte müssen durch die Auftragnehmerin bewirtschaftet bzw. beliefert werden:
Ab dem Schuljahr 2021/2022
— Max-Plank-Gymnasium (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1,
— Gottlieb-Daimler-Realschule (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1,
— Burg-Gymnasium (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2,
— Grundschule Künkelinschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2,
— Grundschule Schlosswallschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2,
— Förderschule Albert-Schweitzer-Schule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2.
Ab dem Schuljahr 2022/2023
— Grundschule Fuchshofschule, Bedarfsstelle 3,
— Grundschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 4,
— Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 5.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023. Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Leistungsbeginn für die Bedarfsstellen 1 und 2 ist der 13.9.2021; für die Bedarfsstelle 3, 4 und 5 der 12.09.2022. Im Hinblick auf aktuelle Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023. Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich die Option vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 4 Jahren Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3
Monate.
4. Weitere Unterlagen:
a) Bescheinigung EU-Zulassung gem. der EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Sollte der Bewerber keine EU-Zulassung benötigen muss eine Bescheinigung des zuständigen Veterinäramtes mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden, nicht älter als 6 Monate.
b) Eigenerklärung über eine Bio-Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007.
Der Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung ist spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber einzureichen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme - [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden pro Schadensfall
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall
Oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Des weiteren behält sich die Vergabestelle vor folgende weitere Nachweise von Ihnen zu verlangen:
1. Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
2. eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Weitere Unterlagen als Beleg, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, sind mit dem Angebot einzureichen:
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in Dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt),
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der Hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem Der Unternehmer ansässig ist.
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV:
Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen) über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Anforderung an die Vergleichbarkeit der vorzulegenden Referenz:
Herstellung/Bereitstellung von mind. 300 Schülermahlzeiten/Tag/Auftraggeber und Übernahme weiterer Dienstleistungen im Rahmen der Bewirtschaftung einer Mensa.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Schorndorf
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYYU.
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/