Los 4 — Planung von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Wasserwerk Sipplinger Berg Referenznummer der Bekanntmachung: ZB:0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 4 — Planung von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Wasserwerk Sipplinger Berg
Planung von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Wasserwerk Sipplinger Berg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planungsgegenstand Los 4 sind die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Wasserwerk Sipplinger Berg zur Einbindung von drei neuen See-Wasserwerke einschließlich der Erlangung aller öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Die konkrete Planung des Umbaus und der Erweiterungen beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
— Umbau- und Betriebskonzept der Quellbecken auf dem Sipplinger Berg für alle Umbau- und Betriebsphasen abgestimmt auf die Bauphasen und stufenweise Inbetriebnahmen der 3 neuen See-Wasserwerke sowie für den Endzustand in Zusammenarbeit mit den anderen Planungslosen;
— Umbau Quellbecken zur Einbindung der neuen Druckleitung von Pfaffental (optional: Neubau zusätzliches Quellbecken + Anschluss an Ringleitung) bei uneingeschränkter Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit;
— Planung und Konzeptionierung von Verbindungsleitungen zwischen Kupplungsbauwerk (neue Druckleitungen vom Standort Pfaffental) und Quellbecken. Trassierung, Dimensionierung und Bauplanung nach Vorgaben durch Los 1;
— Planung und Konzeptionierung von 2 Umfahrungsleitungen zur direkten Einbindung der 3 neuen See-Wasserwerke in den bestehenden Reinwasserbehälter auf dem Sipplinger Berg einschl. Anschluss an Chlordosieranlage. Trassierung, Dimensionierung und Bauplanung nach Vorgaben des Loses 1;
— Umbau Quellbecken zur Herstellung des Endzustands einschl. Rück-bau der Mikrosiebe nach erfolgter Inbetriebnahme aller 3 neuen Ultrafiltrationsanlagen und erforderlicher Sanierung (u. a. Betonsanierung / Beschichtung) des bestehenden Quellbeckens
— Technische Ausrüstung für die zu planenden Anlagen Leistungsbilder;
— § 43 Ingenieurbauwerke (Gruppe 1 – Trinkwasserleitungen, Umbau Becken) o § 51 Tragwerksplanung für die zu planenden Ingenieurbauwerke o § 55 Technische Ausrüstung (nach Erfordernis zu den geplanten Anlagen).
Weitere besondere Leistungen (bspw. Behörden- und Genehmigungskommunikation, etc.), die Trinkwasserleitungen sind Teil eines Planfeststellungsverfahrens.
Besondere Leistungen.
Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).