Los 8 – Planung der Netzwerktechnik und Telekommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: ZB:0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 8 – Planung der Netzwerktechnik und Telekommunikation
Los 8 – Planung der Netzwerktechnik und Telekommunikation für 3 See-Wasserwerke und Wasserwerk Sipplinger Berg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Planungsleistungen von Los 8 sind Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation für die Netzwerktechnik und Telekommunikation für alle Bauwerke und Betriebsanlagen der 3 neuen See-Wasserwerke sowie deren Einbindung im Wasserwerk Sipplinger Berg zur Vernetzung aller Anlagen und Standorte untereinander sowie die Integration in die Leittechnik. Die Planung umfasst insbesondere das Prozess-Netzwerk für alle betriebsnotwendigen Systeme und Plattformen (insbesondere: Anlagenautomatisierung, Leitsystem, Gefahrenmeldeanlagen, Kabelüberwachung, Netzwerkmanagement, Unified Communications, Gebäudeautomation, Videoüberwachung), das Büro-Netzwerk und das Einrichten des Netzmanagements. Zum Planungsumfang gehören auch die erforderlichen Anpassungen an den bestehenden Anlagen im Wasserwerk Sipplinger Berg und am Standort Süßenmühle (u. a. bestehendes Pumpwerk). Neben dem noch zu ermittelnden Kommunikationsbedarf für das Leittechnik-System, muss die Vernetzung die Kommunikationsbedarfe aller anderen Anlagen untereinander sowie mit bestehenden Anlagen abdecken und damit die reibungslose Kommunikation der Standorte untereinander gewährleisten. Die neuen Netzwerksegmente sind performant an die Bestandnetze anzubinden. Integration des vorhandenen Netzwerks in das neue System und die Gewährleistung des nahtlosen, unterbrechungsfreien Übergangs ist sicherzustellen. Die Netzwerktechnik und die Telekommunikationsanlagen sind nach Maßgabe der Vorgaben der Leitplanung und des Leittechnischen Konzeptes aus Los 1 und in Abstimmung mit den anderen Losen zu planen. Besonders zu beachten sind hierbei die Vorgaben aus dem IT-Sicherheitsgesetz und der daraus resultierenden Einstufung als KRITIS-Unternehmen. Leistungsbilder:
— § 55 Technische Ausrüstung Anlage 15.2 HOAI Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
— Weitere besondere Leistungen (bspw. erweiterte Kosten-Nutzen-Analyse, Behörden- und Genehmigungskommunikation etc.).
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation sowie Besondere Leistungen
Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).