PuB_KitaCapri_Zeiss_2021 Referenznummer der Bekanntmachung: PuB_KitaCapri_Zeiss_2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zeiss.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
PuB_KitaCapri_Zeiss_2021
Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Neubaus einer Kindertagesstätte in Oberkochen, inkl. anteiligen Planungsleistungen (insgesamt als „Generalübernehmerleistungen“ bezeichnet).
73447 Oberkochen
Bedingt durch gesellschaftliche und sozioökonomische Veränderungen spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für Familien als auch für Unternehmen eine wichtige Rolle. Staat und Kommunen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu, beispielsweise durch die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen.
Die Stadt Oberkochen ist ein wichtiger Unternehmensstandort in der Region Ostwürttemberg, an dem u. a. weltweit tätige Unternehmen, wie z. B. Unternehmen der Zeiss-Gruppe, ihren Sitz haben. Für sie ist ein gutes und möglichst umfassendes Kinderbetreuungsangebot ein wichtiger Standortfaktor, um beispielsweise Arbeitskräfte gewinnen zu können. Die Stadt Oberkochen ist wiederum bemüht, die Standortvoraussetzungen für ihre Unternehmen zu verbessern. In den vergangenen Jahren wurde u. a. das Kinderbetreuungsangebot deutlich ausgebaut und qualitativ verbessert. Darüber hinaus ist die Stadt Oberkochen eine der wenigen Kommunen, die ein entgeltfreies drittes Kindergartenjahr eingerichtet hat.
Die Stadt Oberkochen und die Carl Zeiss AG wollen bei der Kinderbetreuung zukünftig noch enger zusammenarbeiten. Konkret ist beabsichtigt, gemeinsam eine weitere Kindertagesstätte mit 3 Kleinkindgruppen (Krippe) sowie 3 Ganztagesgruppen zu errichten.
Die Carl Zeiss AG hat mit der Stadt Oberkochen in einem Kooperationsvertrag eine Vereinbarung über die Schaffung eines betrieblich unterstützten Betreuungsangebots für Kinder sowie den Neubau und Betrieb einer Kindertagesstätte in Oberkochen abgeschlossen.
Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Neubaus einer Kindertagesstätte in Oberkochen, inkl. anteiligen Planungsleistungen (insgesamt als „Generalübernehmerleistungen“ bezeichnet).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG beauftragt zunächst nur die Leistungen, die bis inklusive der Entwurfsplanung erforderlich sind (nachfolgend „1. Stufe“), zu denen insbesondere alle erforderlichen Leistungen für die Stellung des Förderantrags nach den Bestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gehören, und beabsichtigt alle darüberhinausgehenden Leistungen zu beauftragen (nachfolgend „2. Stufe“).
Die Leistungen der 2. Stufe hat der AN zu erbringen, wenn der AG diese durch einseitigen Abruf beauftragt (stufenweise Beauftragung). Aus der stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der AN keine Erhöhung seiner Vergütung verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf der 2. Stufe begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene 2. Stufe, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.
Der AN hat einen Anspruch auf Beauftragung mit der 2. Stufe, es sei denn, der AG führt das Projekt nicht weiter.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und den Anlagen.
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Zu Referenzart Schlüsselfertigbau:
a) Gegenstand der Referenz war eine Kindertagesstätte/ein Kindergarten 2 Punkte
b) Gegenstand der Referenz war eine Schule 1 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Referenzvolumen Bauleistung:
a) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) > 4,0 Mio. EUR 3 Punkte
b) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) zwischen 2,0 Mio. EUR und 4,0 Mio. EUR 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) < 2,0 Mio. EUR 1 Punkt
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden.
Zu Mitarbeiter:
a) Anzahl der sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen" > 20 Mitarbeiter 3 Punkte
b) Anzahl der sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen" zwischen 10 und 20 Mitarbeiter 2 Punkte
c) Anzahl der sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen" < 10 Mitarbeiter 1 Punkt
Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Referenz Planungsleistung:
a) Vorliegen einer geeigneten Referenz 2 Punkte
b) Vorliegen von zwei geeigneten Referenzen 4 Punkte
c) Vorliegen von drei geeigneten Referenzen 6 Punkte
Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Referenzvolumen Planungsleistung:
a) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) > 3,0 Mio. EUR 3 Punkte
b) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) zwischen 1,0 Mio. EUR und 3,0 Mio. EUR 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) < 1,0 Mio. EUR 1 Punkt
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Architekturpreis der Referenz:
Architekturpreis der Referenz 1 Punkt
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Insgesamt können max. 42 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG beauftragt zunächst nur die Leistungen, die bis inklusive der Entwurfsplanung erforderlich sind (nachfolgend "1. Stufe"), zu denen insbesondere alle erforderlichen Leistungen für die Stellung des Förderantrags nach den Bestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gehören, und beabsichtigt alle darüberhinausgehenden Leistungen zu beauftragen (nachfolgend "2. Stufe").
Die Leistungen der 2. Stufe hat der AN zu erbringen, wenn der AG diese durch einseitigen Abruf beauftragt (stufenweise Beauftragung). Aus der stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der AN keine Erhöhung seiner Vergütung verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf der 2. Stufe begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene 2. Stufe, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.
Der AN hat einen Anspruch auf Beauftragung mit der 2. Stufe, es sei denn, der AG führt das Projekt nicht weiter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
— nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
— keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
— in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleich-wertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertiger Bau";
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4) Eigenerklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen".
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2) Eigenerklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags.
3) Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen) mit Leistungsabschluss ab 01.01.2016 bis Eingangsfrist Teilnahmeantrag zum "Schlüsselfertigbau" sowie "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 3 bis 5" und "Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung der Anlagengruppen 1-8 (§ 55 HOAI) in den Leistungsphasen 3 bis 5.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung ("Schlüsselfertigbau", "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 3 bis 5" und "Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung (§ 55 HOAI) in den Leistungsphasen 3 bis 5") erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages einzutragen:
— Projektbezeichnung,
— Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer,
— kurze Beschreibung des Projekts,
— Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen,
— Angaben zum Projektvolumen (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, netto) und zur beauftragten Leistung (Gesamtauftragssumme, netto) und den Kenndaten Nutzfläche (NUF), Bruttogeschossfläche (BGF) und Bruttorauminhalt (BRI), sowie Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende), jeweils bezogen auf die Planungs- und Bauleistung und zum Zeitpunkt der Abnahme,
— Angaben zu einem von einer Architektenkammer Architekturpreis (BdA, Holzbaupreis, Stahlbaupreis o.ä.).
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als fünf vergleichbaren Referenzen ist nicht erwünscht. Als ver-gleichbar angesehen werden schlüsselfertige Neubauten, inkl. Planungsanteil, für eine Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten oder Schule) oder ein Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen.
1) Angabe mindestens einer geeigneten Referenz über erbrachte Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5 für einen Neubau einer Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten oder Schule) oder ein Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen.
Der vorstehende Leistungsumfang der Mindestreferenz kann entweder durch ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das die Leistungsphasen 2 bis 5 abdeckt und die vor-stehenden Anforderungen erfüllt oder durch 2 Referenzprojekte, die kumuliert die Leistungsphasen 2 bis 5 abdecken und die vorstehenden Anforderungen erfüllen.
2) Angabe mindestens einer geeigneten Referenz über erbrachte Bauleistungen zum schlüsselfertigen Neubau einer Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten oder Schule) oder ein Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen.
Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 2) erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD1FA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.