Gerüstarbeiten Flachdach Referenznummer der Bekanntmachung: 21-44068
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-karlsruhe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstarbeiten Flachdach
Gerüstarbeiten Flachdach.
Erbprinzenstraße 15
76133 Karlsruhe
Leistungsumfang:
1. Gerüstarbeiten
2. Stellen von Bauzäunen Die Gerüststellung incl. Schutzdach erfolgt für die Kompletterneuerung der Flachdächer Nord und Süd, sowie der Lichtkuppeln und den Oberlichtbänder in der schrägen Dachfläche des 3. OG. Dachbeläge, Lichtkuppeln und Oberlichtbänder werden vollständig rückgebaut und ersetzt. Unter den Lichtkuppeln und Lichtbänder befinden sich Arbeitsräume der Bibliothek, welche für die Dauer der Arbeiten für den Publikumsverkehr gesperrt sind. Zur Sicherstellung des Witterungsschutzes dieser Räume während der Arbeiten an dem Oberlichtband ist ein Schutzdach mit regendichtem Anschluss an das Gebäude im 4. OG erforderlich, sowie eine Überdachung der Lichtkuppeln. Die Sanierung der Flachdächer Nord und Süd erfolgt in zwei zeitlich getrennten, Bauabschnitten. Jeder Bauabschnitt für ein Flachdach ist wie folgt gegliedert.
1. Erstellung Gerüst Typ 1, Standgerüst (Strassenständig), einschl. Fußgängertunnel und Treppenturm mit Plattform, Hängegerüst, Schutzdach für Lichtband einreihig. 2 Erstellung Gerüst TYP 2, bestehhend aus Auflagergerüst (Dachständig) zeitgleich mit Gerüst Typ 1 und Schutzdach Schutzdach für Lichtband zweireihig.
3. Erneuerung der Oberlichtbänder und erstellen der Attika
4. Komplettrückbau Gerüst Typ 2 und Teilrückbau Gerüst Typ 1, Hängegerüst, Schutzdach. Ausbau Gerüst Typ 1 mit Dachfang.und Erstellung Gerüst Typ 3, Auflagergerüst, Schutzdach für Lichtkuppeln.
5. Erneuerung der Lichtkuppel und erstellen der Notabdichung
6. Komplettrückbau des Gerüsts Typ 3. 7. Fertigstellung der Dachfläche zwischen den Lichtkuppeln
8. Komplettrückbau alle restlichen Gerüste, d. h. Gerüst Typ 1, Standgerüst (Strassenständig), einschl. Fußgängertunnel und Treppenturm mit Plattform Der Rückbau der Gerüste hat grundsätzlich, wo erforderlich in Abstimmung mit - Gewerk Putz, Gewerk Steinmetz und Gewerk Dachabdichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.vba-karlsruhe.de