Verglasungen Referenznummer der Bekanntmachung: HDCC_326_4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ggh-heidelberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verglasungen
Dachverglasungen.
Ecke Czernyring / Max-Jareki-Straße / Baufeld T1 a/b
69115 Heidelberg-Bahnstadt
Oberlichtkonstruktionen aus Stahlprofilrohr und Aufsatzkonstruktion als flach geneigte Pfosten-Riegel-Konstruktion. 3-Scheiben Isolierverglasung für Wartungszwecken betretbar je 2-rechteckige Oberlichter mit einer Länge von ca. je 47 m / Breite ca. 5,5 m Vertikal und abknickend auf ca. 1/3 vom Flachdach in Schrägdachbereich. 1-dreieckige Oberlichtkonstruktion flach geneigt / 1 - dreieckige Oberlichtkonstruktion 2-seitig geneigt. Inkl. Planung und Bemessung der Konstruktion.
2 Stahl-Glas-Oberlichter rechteckig, pultförmig ca. 285 m² (Länge ca. 47 m / Breite ca. 6 m) flach geneigt mit ca. 2o sowie auf ca. 2/3 der Fläche zusätzlich längsgeneigt mit ca. 7o / Anschlussbereichshöhe ab Rohdecke ca. 70-120 cm Höhe. // 1 Stahl-Glasoberlichter dreieckig, pultförmig flach geneigt mit 2o ca. 125m² / 1 Stahl-Glas-Oberlicht dreieckig geneigt in 2 Richtungen mit ca. 3o und 7o / Anschlusshöhen dreiecksförmige Oberlichter von OK Rohbau bis ca. 200 cm / Vertikales Pfosten-Riegel-System ca. 20 m² mit 14 NRWG Elementen inkl. Antrieb Sekurantensystem mit 8 Anschlagpunkten auf Oberlichtern, ca. 180 Dachentlüfter / Rinnenkonstruktionen ca. 75 m / Attikableche ca. 39 m / ca. 690 m² temporärer Verschluss der Oberlichter und ca. 300 m temporärer Verschluss der Anschlussbereiche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, wenn keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot folgendes abzugeben: Eigenerklärung gem. Formblatt KEV 179 Eigenerklaerung zur Eignung oder falls vorhanden, den Nachweis des Eintrags in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KEV 179 Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nachweis des Jahresumsatzes der vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Nachweis Haftpflichtversicherung Deckungssumme Personenschäden 5,00 Mio. EUR und Deckungssumme Sachschäden 5,00 Mio. EUR. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit einer Auftragssumme von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
Abschnitt IV: Verfahren
Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg, Bergheimer Straße 109, 69115 Heidelberg, Deutschland
Seit dem 19.10.2018 dürfen Angebote im europäischen Vergabeverfahren nur noch elektronisch eingerecht werden. Der Öffnungstermin findet ohne Bieter statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 19.10.2018 dürfen Angebote im europäischen Vergabeverfahren nur noch elektronisch eingerecht werden.
Papierangebote müssen daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.