Haus der Jugend, Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020002116
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus der Jugend, Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten
Freiburg i. Br.
Umbau und Sanierung Haus der Jugend, Uhlandstraße 2-4, 79102 Freiburg im Breisgau
Trockenbau Decken
Liefem und Einbauen von:
— ca. 75 m2 Raster-Akustik-Unterdecken (Flure und Umkleiden),
— ca. 135 m2 HolzwolIe-Akustik-Unterdecken (Skate- und Soccerraum),
— ca. 85 m2 Holzwolle-Akustik-Deckenbekleidungen (Gymnastikraum),
— ca. 105 m2 GK-Unterdecken,
— ca. 370 m2 F30-Deckenbekleidung (Großer Saal),
— ca. 50 m2 Vorsatzschalen und Schachtwände,
— ca. 70 m2 Abkofferungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Trockenbauarbeiten, Haus der Jugend
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tüßling
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Siehe oben
Land: Deutschland
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Umbau und Sanierung, Trockenbauarbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tüßling
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84577
Land: Deutschland
Massenmehrung‚ zeitl. Mehraufwand durch Schnittstellen mit anderen Gewerken. (Schlosser, Elektro und Bühnentechnik)
Nachtragsvereinbarung Nr. 2: Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt nicht in Frage, da diese Arbeiten, auch im Hinblick auf die Gewährleistung, von einer Firma getätigt werden müssen. Der ursprüngliche Auftrag wird durch die Änderung nicht erheblich ausgeweitet.