Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 6/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2019 eine Ausschreibung durchgeführt, um die bisher eingesetzten Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung nahezu ausgeschöpft ist, muss eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen.
Baden-Baden, und siehe Vergabeunterlagen, Kapitel 3.6 Bezugsberechtigte, und Kapitel 5.4 Lieferung.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.6 der Vergabeunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
— ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice,
— Bayerischer Rundfunk (BR),
— Deutsche Welle (DW),
— Deutschlandradio (DR),
— Hessischer Rundfunk (HR),
— ARD-Sternpunkt,
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Radio Bremen (RB),
— Bremedia Produktion GmbH,
— Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB),
— Saarländischer Rundfunk (SR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Westdeutscher Rundfunk (WDR).
Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.6.2021. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
— Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Notebooks sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen.
2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
— Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks,
— Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A 1.1 — Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 04 der Vergabeunterlagen – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen beigefügt sein.
A 2.1 — Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
— Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 der Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden,
— Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 der Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.14.2 der Vergabeunterlagen vorgelegt werden,
— Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ und „Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A 3.1 — Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A 3.2 — Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A 3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Anhand der eingereichten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B 3.1 — Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
— 1 Punkt — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %,
— 10 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote > = 10 % und < 30 %,
— 20 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote > = 30 %.
B 3.2 — Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters.
— 1 Punkt — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität,
— 10 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität,
— 20 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute oder hervorragende Bonität.
A 3.1 — Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
— Für Personenschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A 3.2 — Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A 3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A 4.1 — Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A 4.2 — Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012.
A 4.3 — Nachweis von drei Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den geforderten Angaben.
— Hierzu ist das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 14 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen
A 4.4 — Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 8 zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
Anhand der eingereichten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B 4.1 Bewertung der drei vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Instandhaltung von Notebooks in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Projektvolumens, der Anzahl der Lieferorte, der Anzahl der Bezugsberechtigten, der Abruf- und Lieferprozesse, der Organisation des Helpdesks, der Prozesse bei Garantieabwicklung sowie der Instandsetzungsprozesse bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehen, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen.
— 0 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 1 bis der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 10 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 4 bis 6 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 20 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 7 bis 9 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können.
A 4.1 — Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A 4.2 — Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012.
A 4.3 — Nachweis von drei Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den geforderten Angaben.
— Hierzu ist das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 14 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen
A 4.4 — Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) 59 oder mehr Eignungspunkte erreicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
— Vergabeunterlagen gem. Kapitel 3.4.2 Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.10.6 der Vergabeunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]