Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvbawue.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (=Notfallpraxen, Fieberambulanten und Abstrichstellen sowie die Verwaltungsstandorte in Baden-Württemberg).
Reutlingen
Haldenhaustr. 11
72770 Reutlingen
Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests für die Anwendung im medizinischen Bereich,
— Entnahme von Probematerial aus dem vorderen Nasenbereich,
— Mindestbestellmenge je Einzelabruf: 150 000 SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests,
— Maximalbestellmenge: 300 000 SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests.
Verlängerungsoption um zweimal 3 Monate
Der Rahmenvertrag wird mit 3 Unternehmen geschlossen. Die RV-Einzelabrufe erfolgen in der Reihenfolge der Angebotsplatzierung, d.h. je Einzelabruf wird zunächst der RV-Partner angefragt, dessen Angebot i. R. d. Wertung der Ausschreibung den 1. Platz erzielt hat. Ist dieser nicht in der Lage zu liefern, wird der 2. platzierte RV-Partner und kann dieser nicht liefern wird der 3. platzierte angefragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Nachunternehmererklärung;
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO i.Vm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Erklärung über Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen.
Zu 2) Mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr und die Anzahl der Mitarbeiter, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG BaWü
2) Produktanforderungen: Zertifizierung nach RL98/79/EG bzw.VO(EU)2017/746, CE-Zertifizierung, Erklärung zu Einhaltung der RKI/PEI-Mindestkriterien
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 1) (siehe vorstehend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Sicherstellung des Praxisbetriebes in den Eigeneinrichtungen der KVBW und zur Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Verpflichtungen entsprechend der Corona-TestV besteht ein akuter Bedarf an SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können nur über das Bietertool „Nachrichten“ auf der Vergabeplattform www.vergabe24.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 15.4.2021, 12.00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabe24.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe24.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de