80000002-AWS-2021 - Beschaffungen 2021, Lieferung von 3 Wechselaufbauten für vorhandene Fahrgestelle Unimog U423 K EU6 Referenznummer der Bekanntmachung: AWS-4_EU_040521
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
80000002-AWS-2021 - Beschaffungen 2021, Lieferung von 3 Wechselaufbauten für vorhandene Fahrgestelle Unimog U423 K EU6
Lieferung von 3 Wechselaufbauten für vorhandene Fahrgestelle Unimog U423 K EU6 in 2 Losen:
Los1:
1 Kehrmaschinen Wechselaufbau
Behältergröße 3,0 bis 4,5 m3
Los 2:
2 Saugaufsatzaufbauten mit Kehraggregat
Behältergröße 3,0 bis 4,5 m3
Lieferung: binnen16 Wochen nach Zuschlagserteilung
1 KeMa-Aufbau
1 KeMa-Aufbau
2 Saugaufsätze
2 Saugaufsätze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz, nach § 44 VgV
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Erklärungen und Nachweise nach § 46 VgV, insbesondere Angaben zu Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl.
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
III 2.2.1 Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von xy v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
III 2.2.2 Besondere Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B i.V. mit den Vergabeunterlagen.
III 2.2.3 Bei Dienstleistungen sind Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgart
Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Schriftliche Angebote (Papierangebote) sind ab dem 19.10.2018 nicht mehr zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]