Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume zur Sanierung der Kirchberghalle in 79238 Ehrenkirchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehrenkirchen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79238
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 761 / 38708-14
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ehrenkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume zur Sanierung der Kirchberghalle in 79238 Ehrenkirchen
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1) für das Projekt Sanierung der Mehrzweckhalle „Kirchberghalle“ in 79238 Ehrenkirchen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag zunächst für die Leistungsphasen 1-4 zu vergeben und die weiteren Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Gemeinde Ehrenkirchen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
Die Gemeinde Ehrenkirchen liegt ca. 15 Kilometer südlich von Freiburg im Breisgau am Rande des Markgräflerlands im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Sie entstand durch Zusammenschluss der ehemals selbstständigen Gemeinden Ehrenstetten, Kirchhofen, Norsingen, Offnadingen und Scherzingen in den Jahren 1973/74.
In Ehrenkirchen leben heute etwa 7 600 Einwohner in einer lebendigen Dorfgemeinschaft. Die Gemeinde verfügt über eine sehr gute Infrastruktur mit Einkaufs- und Dienstleistungszentren, Schulen, Kindertagesstätten mit Ganztagesbetreuung, Ärzten, Apotheken und einem Alten- und Pflegeheim.
Mit dem Ziel der Verbesserung des Erscheinungsbilds, der Akzeptanz und der Identität der Ortsmitte von Ehrenkirchen wurde eine Gesamtkonzeption für die städtebauliche Erneuerung des Ortes erstellt und in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Innerhalb dieses städtebaulichen Sanierungsgebiets „Ortszentrum / ehemalige Grundschule Kirchhofen“ liegen ausschließlich Kommunalbauten wie die Mehrzweckhalle „Kirchberghalle“, Rathaus, Feuerwehr- und Schulgebäude sowie zentrale öffentliche Räume.
Für die Einzelmaßnahme „Sanierung der Kirchberghalle“ wurde ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS)“ gestellt. Die Kirchberghalle ist als Stätte des Sports, der Begegnung und Integration Teil der sozialen Infrastruktur, ihre umfassende bauliche Qualifizierung stellt einen wertvollen Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte dar.
Die Kirchberghalle wurde als Mehrzweckhalle im Jahr 1979 gemeinsam mit der neuen Hauptschule in Betrieb genommen, mit der sie baulich und funktional in unmittelbarer Verbindung steht. Die Hallenfläche von 22 x 45 m ist in 2 Abschnitte von 22 x 18 m und 22 x 27 m unterteilbar.
Die Halle dient seither dem Schul- und Vereinssport und ist zugleich die größte und zentrale Veranstaltungshalle für die Gesamtgemeinde Ehrenkirchen mit allen ihren Ortsteilen. Alljährlich finden hier circa 15-20 Großveranstaltungen des kulturellen, ortsgemeinschaftlichen sowie Vereinslebens statt.
Nach gut 40-jährigem Betrieb ist die Kirchberghalle in die Jahre gekommen und genügt nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen sowohl hinsichtlich des Sportbetriebs als auch der Nutzung als Kultur- und Festhalle. Dies betrifft sowohl den baulichen und energetischen Zustand der Gebäudehülle mit Dachflächen und Fassaden wie auch den Zustand im Inneren des Gebäudes, insbesondere hinsichtlich der Böden, Prallwände, Belichtung, Lüftung, Akustik sowie die sanitären Anlagen. Eine Sanierung ist deshalb unumgänglich.
Im Zuge der Antragstellung im Förderprogramm IVS wurden eine Zustandserfassung und ein Maßnahmenkonzept mit Kostenschätzung für die Sanierung erstellt. Demnach wurden Baukosten von rd. 3 Mio. EUR (KG 300+400) zuzüglich Mehrwertsteuer ermittelt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff, Leistungsphasen 1-9.
Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Auswahlkriterien:
(1) Anzahl der im Bereich Objektplanung Gebäude qualifizierten Beschäftigten (festangestellte Fach- und Führungskräfte einschließlich Inhaber, jedoch ohne kaufmännische und administrative Mitarbeiter, Auszubildende, Aushilfen und Praktikanten) in den letzten 3 Jahren (jeweils durchschnittlich) und aktuell (Stand: 1.4.2021); Höchstpunktzahl: 8 Vollzeitbeschäftigte im Mittel (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden), Wichtung 15 %;
(2) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Projekten vergleichbarer Projektgröße: Objekte mit Bauwerkskosten von mindestens 3 Mio. EUR brutto (Kostengruppe 300 + 400); Höchstpunktzahl: 4 abgeschlossene Objekte, LPH 1-8, Fertigstellung ab 2012, Wichtung 10 %;
(3) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Objekten vergleichbarer Art und Nutzung: Hallengebäude für Schul- und Vereinssport; Höchstpunktzahl: 2 abgeschlossene Objekte, LPH 1-8, Fertigstellung ab 2012, Wichtung 15 %;
(4) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Objekten vergleichbarer Art und Nutzung: Gebäude mit Versammlungsstätten für kulturelle Veranstaltungen; Höchstpunktzahl: 2 abgeschlossene Objekte, LPH 1-8, Fertigstellung ab 2012, Wichtung 15 %;
(5) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Objekten vergleichbarer Anforderung: Umbau und Modernisierung von Stahlbeton-Gebäuden der 60er / 70er Jahre; Höchstpunktzahl: 2 abgeschlossene Objekte, LPH 1-8, Fertigstellung ab 2012, Wichtung 15 %;
(6) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Objekten vergleichbarer Anforderung: Öffentliche Gebäude mit Barrierefreiheit; Höchstpunktzahl: 2 abgeschlossene Objekte, LPH 1-8, Fertigstellung ab 2012, Wichtung 15 %;
(7) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Objekten vergleichbarer Anforderung: Projekte für Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler Ebene (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Bauwerkskosten > 1 Mio. EUR brutto (Kostengruppe 300 + 400); Höchstpunktzahl: 2 abgeschlossene Objekte, LPH 1-8, Fertigstellung ab 2012, Wichtung 15 %;
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge auf Erfüllung der Auswahlkriterien wird eine Rangfolge der Bewerber nach gewichteten Punkten gebildet. Die maximal vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Honorarangebots für die zu vergebende Leistung aufgefordert. Gleichzeitig werden sie zur Teilnahme an der Verhandlung und persönlichen Präsentation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (hinsichtlich dessen Organisation, Qualifikation und Erfahrung) vor einem Wertungsgremium eingeladen. Sind aufgrund Punktgleichheit nicht genau vier Bewerber zu ermitteln, entscheidet unter den - ggf. nachrangig - gleich platzierten Bewerbern das Los über die Teilnahme. Der Verhandlungstermin dient zur - persönlichen Vorstellung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals;
— Bewertung durch das Wertungsgremium nach den Zuschlagskriterien,
— Präsentation und ggfls. Verhandlung über das Erstangebot.
Das Gremium bewertet die Bieter nach folgenden Zuschlagskriterien:
(1) Projektumsetzung:
1.1) Projektorganisation (Funktionen und Aufgaben der Teammitglieder, Vertretungen und Redundanzen) und Projektabwicklung (Organisation, Kommunikation, Qualitätssicherung, Kosten- und Terminmanagement) in den einzelnen Projektphasen; Wichtung: 15 %;
1.2) Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters; Beurteilung anhand der persönl. Vorstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes, Wichtung: 15 %;
1.3) Qualifikation und Erfahrung des maßgeblichen Projektteams für Planung / Ausschreibung / Bauleitung; Beurteilung anhand der Vorstellung vergleichbarer Referenzprojekte; Wichtung: 15 %;
1.4) Darstellung der Präsenz/Verfügbarkeit vor Ort in der Planungs- und Ausführungsphase; Wichtung: 20 %;
1.5) Erfassung der Aufgabenstellung, Herangehensweise an das Projekt; Wichtung: 20 %;
(2) Honorarangebot; Wichtung: 15 %.
Im Bedarfsfall erfolgt die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen) nach HOAI sowie ggf. die Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag / Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise / Angaben auch für diese erbracht werden):
(a) Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Bewerber müssen nachweisen, dass Sie, nach Architektengesetzen der Länder, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" zu tragen, oder berechtigt, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin / Architekt tätig zu werden.
(b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern;
(c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt;
(d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
2. Nachweis, dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören;
3. Namen und berufliche Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind;
(e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.
4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag / Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise / Angaben auch für diese erbracht werden):
(a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, deren Deckungssummen mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden betragen. Die Ersatzleistung des Versicherers beträgt mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist eine Bestätigung der Versicherung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
(b) Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV: nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag / Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise / Angaben auch für diese erbracht werden):
(a) Anzahl der im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren (jeweils durchschnittlich) und aktuell (Stand: 01.04.2021) qualifizierten Beschäftigten (festangestellte Fach- und Führungskräfte einschließlich Inhaber, jedoch ohne kaufmännische und administrative Mitarbeiter, Auszubildende, Aushilfen und Praktikanten). Die max. Bewertung wird erzielt mit 8 Vollzeitbeschäftigten im Mittel (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden).
(b) Früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (volles Leistungsbild der LPH 1-8 und Fertigstellung ab 2012) mit folgenden Leistungsmerkmalen:
— Objekte mit Bauwerkskosten von mindestens 3 Mio. € brutto (Kostengruppe 300+400); die max. Bewertung wird mit 4 abgeschlossenen Objekten erzielt,
— Hallengebäude für Schul- und Vereinssport; die max. Bewertung wird mit 2 abgeschlossenen Objekten erzielt,
— Gebäude mit Versammlungsstätten für kulturelle Veranstaltungen; die max. Bewertung wird mit 2 abgeschlossenen Objekten erzielt,
— Umbau und Modernisierung von Stahlbeton-Gebäuden der 60er / 70er Jahre; die max. Bewertung wird mit 2 abgeschlossenen Objekten erzielt,
— Öffentliche Gebäude mit Barrierefreiheit; die max. Bewertung wird mit 2 abgeschlossenen Objekten erzielt,
— Projekte für Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler Ebene (Städte, Gemeinden, Landkreise) mit Bauwerkskosten (KG 300+400) von mindestens 1 Mio € brutto; die max. Bewertung wird mit 2 abgeschlossenen Objekten erzielt.
(c) Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV: nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische Leistungsfähigkeit in Anspruch, so verlangt der Auftraggeber die Erklärung des anderen Unternehmens, dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
(d) Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV: nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so verlangt der Auftraggeber die Erklärung des anderen Unternehmens, die Leistung zu erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Besonderer Berufstand: Entwurfsverfasser welche die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen dürfen, oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin oder Architekt tätig zu werden.
Rechtsvorschrift: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der aktuellen Fassung, § 43 Entwurfsverfasser.
Jedes andere Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien oder für die Durchführung bestimmter Teile des Auftrags in Anspruch nehmen will, muss entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe / des Unterauftrags die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und dem Bewerber hierfür tatsächlich zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Nachweis ist als Eigenerklärung des anderen Unternehmens zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Formale Anforderung an Teilnahmeanträge und Angebote:
Für Teilnahmeanträge, Referenzblätter, Erklärungen zu Bewerbergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftrag sowie Honorarangebote sind ausschließlich die mit den Vergabeunterlagen in elektronischer Form bereitgestellten einheitlichen Formulare des Auftraggebers zu verwenden.
b) Auskünfte / Rückfragen zu Teilnahmeanträgen, sonstige Informationen:
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form über das Vergabeportal (siehe unter I.3). Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Es gilt das geschriebene Wort. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
c) Vollständigkeit von Angaben, Erklärungen, Nachweisen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.