Polder Bellenkopf-Rappenwört: PL4-1 Hauptdamm RHWD XXVa — XXVI mit Gräben 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2021-018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf-Rappenwört: PL4-1 Hauptdamm RHWD XXVa — XXVI mit Gräben 1-3
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Rückhalteraum (RHR) wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m3 auf ca. 510 ha aufweisen. Der Polder besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die in 9 Lose aufgeteilt sind. Diese untergliedern sich weitergehend in Planer- und Baulose.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Dezember 2020 vor. 2021 soll die Vergabe der Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung erfolgen und die Ausführungsplanung beginnen. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500). Eine Kurzbeschreibung der verfolgten Losbildung ist der Unterlage 510 zu entnehmen.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für das folgende (Planer-)Los verfolgt:
Planerlos PL4-1 Hauptdamm RHWD XXVa — XXVI mit Gräben 1-3
(zusätzliche Angaben in Ziff. VI.3 zur Loslimitierung bei parallelen Vergaben weiterer Planerlose und möglichen Loskombinationen der Planungsleistungen sind zu beachten).
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
Weitere Informationen - auch zum konkreten Teilbereich dieses Auftrags - können den Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden.
Die zu vergebenden Leistungen des Planerloses PL4-1 beziehen sich auf Maßnahmen des Loses 4. Als wesentliche Objekte können hierbei genannt werden:
Hauptdamm RHWD XXVa - XXVI mit Gräben 1-3 - Abschnitt 1
— BL4-1 Hauptdamm RHWD XXVa - XXVI mit Gräben 1-3 - Abschnitt 1
— BL4-1 HWD Verbindungsdamm Bereich Dammneubau
— BL4-1 Graben 1 - Anteil Los 4
— BL4-1 Erhöhung der Durchlässigkeit Bachbett Federbach
Hauptdamm RHWD XXVa - XXVI mit Gräben 1-3 - Abschnitt 2
— BL4-2 HWD XXVI Bereich Dammneubau
— BL4-2 Durchlass 2.1
— BL4-2 Durchlass 2.2
— BL4-2 Neubau Gewässerverbindung Panzergraben - Federbach
— BL4-2 Geländeauffüllung Betriebshof
Hauptdamm RHWD XXVa - XXVI mit Gräben 1-3 - Abschnitt 3
— BL4-3 HWD XXVI Bereich Dammneubau
— BL4-3 Durchlass 3.1
— BL4-3 Durchlass 3.2
— BL4-3 Durchlass 3.3
— BL4-3 Durchlass 3.4
Hauptdamm RHWD XXVa - XXVI mit Gräben 1-3 - Abschnitt 4
— BL4-4 HWD XXVI Bereich Dammneubau - Anteil Los 4-4
— BL4-4 Durchlass 3.5
— BL4-4 Teilrückbau und Verschluss Schließe 4
— BL4-4 Alter Federbach als Drängraben
Eine detaillierte Übersicht der zu bearbeitenden Maßnahmen/Objekte ist der Unterlage 510 (Maßnahmenliste) der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
II.2.4.2) Leistungsbild:
Das Planerlos PL4-1 beinhaltet für die zuvor genannten Objekte im Wesentlichen die folgenden, zu erbringende Leistungen:
0) Einarbeitung und Vorbereitung (Arbeits- und Zeitplan);
1) Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, LP 5-9 vollständig, ergänzende Teilleistungen LP 2 und 3;
2) Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 HOAI,
3) Bauvermessung gem. Anlage 1.4.7 HOAI, LP 1-5 ohne 4.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302 der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform) entnommen werden.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe I = Grundauftrag: Leistungen bis zur Vorbereitung der Vergabeunterlagen (Leistungsphase 6)
Stufe II = optionale Leistungen: Leistungen der Bauphase (ab Leistungsphase 7).
Die ausgeschriebene Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 8 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahmen (Terminziel: 2028) zuzüglich Gewährleistungszeit von 4 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, u.a. dem Zeitplan der weiteren Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2032.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Hinweise zum Vergabeverfahren, 122 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 123 Auswertungsbogen Auswahlkriterien).
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 (1) VgV (ausgestellt nach dem 1.1.2021, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Weitere Einzelheiten werden im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120) dargelegt.
Als Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden u.a. verlangt:
a) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV),
b) Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV),
c) Erklärung über die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens, die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 46 (3) Nr. 2 und 8 VgV).
d) Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers zu versehen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
e) Soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
f) Soweit zutreffend: Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV). Von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die beabsichtigen an Nachunternehmer einen Unterauftrag zu vergeben, ist spätestens mit Abgabe des Angebots die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nach § 47 (1) VgV elektronisch vorzulegen.
g) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt.
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
a) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 20 Jahren seit Datum der Bekanntmachung, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
b) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
c) Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
d) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 a) (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen mit den geforderten Leistungen gemäß Ziff. II.2.4). Für die Wertung geeigneter Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) Als Mindesterfahrung gelten die Mindestreferenzen (Ref. Nr. 1 bis 2) aus dem folgenden Spektrum vergleichbarer Objekte: Neubau oder Sanierung Hochwasserschutzdamm (Ref. 1), Neubau Gewässer-Durchlass (Ref. Nr. 2), Die weiteren möglichen Referenzen (Ref. Nr. 3 bis 6) sind aus dem folgenden Spektrum vergleichbarer Objekte wertbar: Sanierung oder Neubau eines Hochwasserschutzdamms (min. 1,5m Höhe, min. HZ II, Baukosten min. 0,5 Mio. EUR), Durchlass (lichte Durchlassgröße min. 3m x 1m, min. HZII, Baukosten min. 100 TEUR netto, §43 HOAI min. LP5-8 und/oder öBÜ), Fußgänger- und Radweg (min. 200m Länge).
b) Mindestens ein Referenzprojekt (Ref. Nr. 1 = Mindestreferenz) für Sanierung oder Neubau Hochwasserschutzdamm, zoniert, min. HZ III, min. 2,5 m Höhe, Baukosten min. 1,0 Mio. EUR netto, §43 HOAI min. LP5-8 und/oder öBÜ. Zusatzpunkte ggf. bei: auch LP3 erbracht, Sanierung mit Sonderbauweisen z.B. Spundwand / Dichtwand, Einbindung von Querungsbauwerken,
c) Mindestens ein Referenzprojekt (Ref. Nr. 2 = Mindestreferenz) für Neubau Gewässer-Durchlass, min. lichte Durchlassgröße 3mx1m, min. HZII, Baukosten min. 100 TEUR netto, §43 HOAI min. LP5-8 und/oder öBÜ. Zusatzpunkte ggf. bei: auch LP3 erbracht, mit gleichzeitiger LP5-8 und öBÜ, auch Tragwerksplanung.
d) Ein Referenzprojekt (Ref. Nr. 3) für Sanierung oder Neubau Hochwasserschutzdamm, zoniert, min. HZ II, min. 1,5 m Höhe, Baukosten min. 0,5 Mio. EUR netto, §43 HOAI min. LP5-8 und/oder öBÜ. Zusatzpunkte ggf. bei: auch LP3 erbracht, Sanierung oder Neubau mit Sonderbauweisen z.B. Spundwand / Dichtwand, Einbindung von Querungsbauwerken,
e) Weitere bis zu drei Referenzprojekte (Ref. Nr. 4 bis 6): Objektarten gemäß Buchstabe a), §43 min. LP5-8 und/oder öBÜ.
f) Die Referenzen Nr. 1 bis 3 werden einer differenzierteren Bewertung mit möglichen Zusatzpunkten unterzogen, wie in Buchstabe b) bis d) erwähnt.
g) Die Referenzen Nr. 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Mitglieder) oder über Eignungsleihe von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern vorzulegen. Dabei sind nur eigene, vom Bewerber oder dessen Nachunternehmern erbrachte Leistungen anzuführen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 c) (Referenzen Projektleitung und Stellvertretende Projektleitung):
Referenzen für die Projektleitung und die Stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9 ausgewählten Bewerber.
Von Projektleitung und Stellvertretender Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleitung oder Hauptbearbeiter der geforderten vergleichbarer Leistungen für einen Hochwasserschutzdamm.
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Das Vorhaben ist geprägt von einem hohen Maß an Komplexität mit vielen Teilmaßnahmen und Beteiligten und unterliegt umfangreichen Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses. Auf die Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen. Dies erfordert im Zuge der Umsetzung von allen Beteiligten ein hohes Maß an Abstimmung und Flexibilität in der Zusammenarbeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information zu Loslimitierung:
Das Planerlos gehört zu folgender Gruppe von Planerlosen, die parallel einzeln vergeben werden: PL1-1, PL4-1, PL8-1 (Details vgl. Unterlage 510). Nach § 30 (3) VgV können mehrere dieser Lose an einen Bieter vergeben werden. Dazu werden folgende Bedingungen festgelegt und vorbehalten:
a.) Zulässig ist für jeden Bewerber/Bieter die Teilnahme am Wettbewerb und Verhandlungsverfahren in allen genannten Losen.
b.) Für Lose, in denen ein Bieter nach Bewertung der Zuschlagskriterien auf dem ersten Wertungsrang liegt und weitere zuschlagsfähige Angebote anderer Bieter vorliegen, gilt: Mögliche Loskombinationen sind entweder Fall 1: PL1-1 plus PL8-1 oder Fall 2: PL4-1 plus PL8-1. Weitere Kombinationen des Zuschlags mehrerer Lose an einen Bieter werden nicht zugelassen (Ausnahme: es liegen keine zuschlagsfähigen Angebote anderer Bieter vor).
c.) Sofern ein Bieter in den beiden Losen PL1-1 und PL4-1 auf dem ersten Wertungsrang liegt und/oder beide in b) genannten Loskombinationen mit PL8-1 möglich sind, erfolgt durch die Vergabestelle eine Abfrage an den Bieter, welches der Lose PL1-1 oder PL4-1 oder welche Loskombination mit PL8-1 präferiert wird. Die Entscheidung über den Zuschlag bzw. eine mögliche Loskombination obliegt der Vergabestelle u. a. unter Berücksichtigung der Bewertungen aus den Einzellosen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, ggf. auch über einen Losentscheid. Dies gilt auch, wenn eine schriftliche Erklärung des Bieters fehlt oder nicht fristgerecht eingereicht wird.
===
Allgemeininformation:
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unter-lagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann auto-matisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständisch über evtl. Änderungen informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYY55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland