Containergestellung, Transport und Entsorgung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: 721.5936
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 781 / 805-9605
Fax: +49 781 / 805-1213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containergestellung, Transport und Entsorgung von Altholz
Containergestellung für Altholz auf 11 Abfallanlagen; Transport und Entsorgung von Altholz.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auf 11 Abfallanlagen im Ortenaukreis werden Althölzer der Kategorien A I-A III (gemischt) und A IV gesammelt.
Die Bereitstellung erfolgt in offenen Abrollcontainern für die Kategorien A I-A III und in Deckelcontainern für die Kategorie A IV jeweils mit einem Fassungsvolumen von mindestens 35 cbm, die vom Bieter zu stellen sind. Die Abholung der vollen Container hat innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen. Das Altholz ist zu transportieren und einer Entsorgung zuzufüh
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern nicht von einem der beiden Vertragspartner spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflicht vorliegt.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachwei-sen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (als Download vorhanden) Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern
— Referenz/-en als Eigenerklärung über die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I-A III. Referenz/-en als Eigenerklärung über die Entsorgung von Altholz der Kategorie A IV,
— Nutzungsnachweis/-e für die vorgesehene/n Aufbereitungsanlage oder die abschließende Verwertungs- oder Entsorgungsanlage/-n für Altholz A I bis A III und Altholz A IV.
— Referenz/-en als Eigenerklärung über die Entsorgung von insgesamt mindestens 1 000 t Altholz der Kategorien A I-A III pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträumen vorzulegen.
Es gilt die Summe der Referenzen. Referenz/-en als Eigenerklärung über die Entsorgung von insgesamt mindestens 200 t Altholz der Kategorie A IV pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. Es gilt die Summe der Referenzen.
— Nutzungsnachweis/-e für die vorgesehene/n Aufbereitungsanlage oder die abschließende Verwertungs- oder Entsorgungsanlage/-n für Altholz A I bis A III und Altholz A IV.
Soweit der Bieter selbst Eigentümer der jeweils angebotenen Anlage/n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die vorgesehene Anlage muss für die Behandlung/Entsorgung der entsprechenden Abfälle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genehmigt sein.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden zu rTariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz– LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht; zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der „Vergabeplattform Ortenaukreis“ erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.