EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Abfällen für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awrm.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Abfällen für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Die auszuschreibende Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in 3 Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme und Verwertung von Ersatzbrennstoffen,
— Los 2 a: Übernahme und Verwertung von Überkorn,
— Los 2 b: Übernahme und Verwertung von Überkorn.
Übernahme und Verwertung von Ersatzbrennstoffen
Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal und Verwertungsanlage des Auftragnehmers
— Regelmäßige Übernahme der Abfälle an der Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal (Containerzug oder Schubbodenfahrzeuge),
— Transport der Abfälle zu einer zugelassenen Verwertungsanlage,
— Verwertung der Abfälle,
— Mengenspannbreite: ca. 1 200 – 1 700 Mg/a Ersatzbrennstoff (Aufbereitungsreste Bioabfall vor der Kompostierung/Vergärung). Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 05 01.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Überkorn
Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal und Verwertungsanlage des Auftragnehmers
— Regelmäßige Übernahme der Abfälle an der Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal (Containerzug oder Schubbodenfahrzeuge),
— Transport der Abfälle zu einer zugelassenen Verwertungsanlage,
— Verwertung der Abfälle,
— Mengenspannbreite: ca. 2.000 - 2.500 Mg/a Überkorn (Aufbereitungsreste nach Vergärung und Siebung). Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 05 01.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Da in den Losen 2 a und 2 b identische Leistungen erbracht werden, erfolgt die Angebotsauswertung dieser Lose in einer gemeinsamen Wertungsmatrix.
Übernahme und Verwertung von Überkorn
Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal und Verwertungsanlage des Auftragnehmers
— Regelmäßige Übernahme der Abfälle an der Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal (Containerzug oder Schubbodenfahrzeuge),
— Transport der Abfälle zu einer zugelassenen Verwertungsanlage,
— Verwertung der Abfälle,
— Mengenspannbreite: ca. 2.000 - 2.500 Mg/a Überkorn (Aufbereitungsreste nach Vergärung und Siebung). Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 05 01.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Da in den Losen 2 a und 2 b identische Leistungen erbracht werden, erfolgt die Angebotsauswertung dieser Lose in einer gemeinsamen Wertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 2a/b:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 2a/b:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Los 1 bis 2a/b:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Abfall (ASN 20 03 01, 19 12 12 oder 19 05 01),
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Aufbereitungs-/Verwertungsanlage/-n,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 500 Mg Abfall (ASN 20 03 01, 19 12 12 oder 19 05 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2018 bis 2020 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und der jeweiligen Menge vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 2 a/b:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 1.500 Mg Abfall (ASN 20 03 01, 19 12 12 oder 19 05 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2018 bis 2020 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und der jeweiligen Menge vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 1 bis 2 a/b:
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Aufbereitungs-/Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Für den Fall, dass mehrere Anlagen genutzt werden, ist der Nachweis für alle Anlagen zu führen,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öf-fentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.