Nachkalibrierung LARSIM-Wasserhaushaltsmodelle Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2021-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Nachkalibrierung LARSIM-Wasserhaushaltsmodelle Baden-Württemberg
Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg der LUBW (HVZ) nutzt das Wasserhaushaltsmodell LARSIM für die Berechnung von Simulationen und Vorhersagen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Weiterentwicklungen des Modells im Auftrag der LUBW oder anderer Mitglieder der LARSIM-Entwicklergemeinschaft (LEG) vorgenommen.
Darüber hinaus steht mittlerweile eine längere Kalibrierungs-Datenbasis (inkl. größerer Hochwasserereignisse) zur Verfügung sowie zusätzliche Inputdaten (z. B. Kläranlagenzuflüsse), Systemdaten und Gebietsdaten (z. B. optimierte Gerinneprofile, Versiegelungsgrad).
Zur Verbesserung der HVZ-Vorhersagequalität soll unter Berücksichtigung aller neuen Modell-Weiterentwicklungen und Daten eine Nachkalibrierung der vorhandenen LARSIM-Modelle für acht Modellgebiete in Baden-Württemberg (Bodenseezuflüsse, baden-württembergische Donau, Ostalb, Neckar, Mainzuflüsse, Tauberzuflüsse, Hochrheinzuflüsse, Oberrheinzuflüsse) erfolgen.
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
— Aufbereitung der meteorologischen und hydrologischen Messdaten,
— Modellübernahme und Aufbau der Kalibrierumgebung,
— Durchführung der Modellkalibrierung,
— Durchführung von Vorhersagetests,
— Erstellung von operationellen HVZ-Modellkonfigurationen auf Basis der nachkalibrierten Offline-Modelle,
— Dokumentation,
— Modell- und Datenübergabe,
— Präsentation der Ergebnisse.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis/Eigenerklärung.
Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8)
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8)
— Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018-2020) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Neu- bzw. Nachkalibrierung von Wasserhaushaltsmodellen) nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen),
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 9),
— Unterauftragnehmer:
Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen / der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 1).
— Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ LUBW (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
— Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot ist die Eigenerklärung, über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Diese Erklärung ist auch von jedem einzelnen Mitglied / Unternehmen der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unterauftragnehmer/Eignungsleihe vorzulegen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren/Sonstiges „Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Nachweise/Erklärungen und Angaben:
— Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten (s. Anlage 1 der Vergabeunterlagen),
— Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (s. Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen,
— Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr.2 GWB vorliegt (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (siehe Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
— Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
— Projektleitung:
Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung sowie dessen Stellvertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Details sind unter C 3 definiert.
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
— Folgende, für die Aufgabenerledigung erforderlichen Kenntnisse, sind in Form von Referenzen über Arbeiten und Projekte aus den vergangenen 4 Jahren (2017- 2020) sowie Angaben zur Berufserfahrung für die mit der Leistungserbringung beauftragte Personen nachzuweisen (Anlage 10), sofern der Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter selbst an der Bearbeitung der Leistung mitwirkt ist für diesen auch die Anlage 10 einzureichen:
— Erfahrungen mit der Plausibilisierung hydrologischer und meteorologischer Zeitreihen,
— Erfahrungen in der Kalibrierung des Wasserhaushaltsmodells LARSIM für das gesamte Abflussspektrum (Niedrig-, Mittel- und Hochwasser) für mesoskalige Ein-zugsgebiete,
— Erfahrungen in der Anwendung von LARSIM-Modellen mit erweiterten Bodenparametern,
— Kenntnisse der hydrologischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg,
— Erfahrungen in der Kalibrierung karstbeeinflusster Pegel,
— Erfahrungen in der Anwendung von LARSIM-Modellen in der operationellen HVZ-Konfiguration.
In Anlage 10 sollen Referenzprojekte mit folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) genannt werden:
— Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung (Inhalt), Aufgabe des / der Bearbeiter/in,
— Name Projektleiter,
— Bearbeitungszeitraum,
— Name und Kontaktdaten des Auftraggebers,
— Für die Kalkulation des Angebots ist die Anlage 7 auszufüllen. Die Punktzahl für den Preis berechnet sich auf Grundlage der dort angegebenen Gesamtsumme.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.