Klinikum Esslingen – Laborkooperation Referenznummer der Bekanntmachung: 193/21 - ESL Laborkooperation
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-esslingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Esslingen – Laborkooperation
Die Klinikum Esslingen GmbH plant zum 1.2.2022 die Neustrukturierung der labordiagnostischen Krankenversorgung für eine Laufzeit von 5 Jahren mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen in der Praxis des Auftragnehmers umfasst die Beschaffung am Standort des Krankenhauses den Betrieb des Inhouse-Labors sowie weitere spezifische Services im Bereich Labor.
Die Klinikum Esslingen GmbH plant zum 1.2.2022 die Neustrukturierung der labordiagnostischen Krankenversorgung für eine Laufzeit von 5 Jahren mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen in der Praxis des Auftragnehmers umfasst die Beschaffung am Standort des Krankenhauses den Betrieb des Inhouse-Labors sowie weitere spezifische Services im Bereich Labor.
Zurzeit wird die labordiagnostische Krankenversorgung in Kooperation durch einen strategischen Partner gewährleistet, der das Inhouse-Labor betreibt, die Ärztliche Verantwortung für Labor und Transfusionsmedizin übernimmt und die speziellen Untersuchungen im Facharztlabor (Fremdvergabe) durchführt. Der Dienstleistungsvertrag läuft Ende Januar 2022 aus.
Die ambulanten Leistungen (Ambulanzen, Ermächtigungsambulanzen, MVZ) werden ebenfalls im Inhouse-Labor abgearbeitet und für GKV-Patienten überwiegend per Überweisung angefordert. Dementsprechend hat der Dienstleister eine KV-rechtliche ambulante Labor-Zweigpraxis am Laborstandort Esslingen etabliert. Im Klinikum Esslingen gibt es drei Institutsambulanzen sowie 35 Ermächtigungsambulanzen, das dem Klinikum angehörige MVZ verfügt über zehn KV-Sitze. Eine Übersicht der Ambulanzen und KV-Sitze finden Sie in Anlage 4 der Leistungsbeschreibung.
Ziele der angestrebten Neuorganisation der labordiagnostischen Krankenversorgung sind einerseits Versorgungssicherheit auf hohem medizinischen und fachlichen Niveau sowie andererseits eine Kooperation, die den wirtschaftlichen und organisatorischen Bedürfnissen (Abarbeitung ambulanter und stationärer Aufträge vor Ort, Abrechnung nach GOÄ; IT-Anbindung) Rechnung trägt und für die nächsten Jahre Bestand haben soll.
Weitere Informationen zum Ausschreibungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftrag-geber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfü-gung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdis-kriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.
Der Auftraggeber fordert die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet das Klinikum die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unter-lagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet das Klinikum im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die 3 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Ersten Lösungsvorschlags aufgefordert.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8.
i) Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
ii) Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die Vergabestelle legt dabei fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
c) Gesamtauswahlentscheidung
Grundsätzlich werden die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen „Mustererklärung Mindestentgelt“ und „Scientologyschutzerklärung“ einzureichen.
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV),
2. Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leis-tungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV),
5. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV),
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) mittels Eigenerklärung.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflicht-versicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Angabe der Höhe der Vermögensschaden-haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert)
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
7. Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Mindestanforderung:
Der Bewerber (Standort) weist einen Umsatz im ausgeschriebenen Leistungsbereich von mindestens 0,5 Millionen EUR p. a. auf.
8. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
12. Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags akkreditiert bzw. zertifiziert ist oder ein gleichwertiges QM-System nachweisen kann.
13. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Eigenerklärung darüber, über wie viele ärztliche Mitarbeiter das Unternehmen verfügt durch Nennung der Anzahl (Angabe in VzÄ / FTE) der Mitarbeiter mit Angabe der Facharztbezeichnung insbesondere Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Infektionsepidemiologie, Hygiene und Umweltmedizin, Transfusionsmedizin u. a. m. der letzten 3 Jahre (2018, 2019 und 2020) unter Nennung der jeweils vorhandenen Zusatzbezeichnung. Dabei ist zu beachten, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung mindestens über die nachstehenden Personalkapazitäten verfügen muss: 1 Facharzt/Fachärztin für Laboratoriumsmedizin, 1 Facharzt / Fachärztin für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Benennung der Facharztbezeichnungen jeweils nach Weiterbildungsordnung für Ärzte oder entsprechende Vorläufer-Facharztbezeichnungen, andernfalls erfolgt der Ausschluss.
14. Eigenerklärung darüber, über wie viele sonstige Mitarbeiter das Unternehmen verfügt durch Nennung der Anzahl (Angabe in VzÄ / FTE) der Mitarbeiter unter Angabe der Qualifikation (z. B. Naturwissenschaftler, MTLA, MFA, CTA, BTA, Kaufleute oder Sonstige der letzten 3 Jahre (2018, 2019 und 2020)
15. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern – falls zutreffend
16. Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmern – falls zutreffend
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
17. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe – falls zutreffend:
18. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
9. Mindestanforderung:
Darstellung einer back-up Lösung mit Antwortzeiten von maximal 2,5 Stunden für die Basis-Routine der Klinischen Chemie unter Angabe der Fahrtstrecke.
10. Mindestanforderung:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags akkreditiert sein (z.B. DIN EN ISO 15189 oder vergleichbar).
11. Mindestanforderung:
Der Bewerber erklärt, dass er für den Fall des Zuschlags eine rechtliche Struktur etabliert, die eine Abarbeitung und Abrechnung der ambulanten Laboruntersuchungen im Vor-Ort Labor des Auftragnehmers (gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung) ermöglicht.
19. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
20. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
21. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend,
22. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
23. Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend,
24. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
25. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG),
26. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Keine losweise Vergabe
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zuberücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und ge-trennt nach Art oder Fachgebiet(Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Die labordiagnostische Krankenversorgung, insbesondere der Betrieb eines Inhouse-Labors sowie die weiteren gewünschten speziefischen Service-dienstleistungen erfordern ein einheitliches Auftragsverhältnis.
C) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstö-ße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Er-stangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nach-prüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
D) Fristen, Zeitplan
Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 30.4.2021, 9.00 Uhr
Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Letzter Termin zum Stellen von Bewerberfragen: 21.4.2021, 23:59 Uhr
Bewerberfragen, die später eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Vergabestelle beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
— Einladung zur Abgabe eines ersten Angebots 6.5.2021,
— Angebotsabgabe (Angebotsfrist) bis 9.6.2021,
— Durchführung der Verhandlungen – offen,
— Abgabe des finalen Angebots – offen,
— Frühestmögliche Zuschlagserteilung August 2021.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD13X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]