EU-weite Ausschreibung der Sperrmüllsammlung für die Stadt Pforzheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sperrmüllsammlung für die Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim hat die Sammlung und den Transport von Sperrmüll für die Technischen Dienste (TD) zu vergeben.
Stadtgebiet Pforzheim.
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Sammlung des Sperrmülls auf Abruf; dieser ist durch die Anschlusspflichtigen getrennt bereitzustellen (aufgeteilt nach Sperrmüll (inkl. Altholz A I – A III), Elektroaltgeräten und Altmetall) vom Auftragnehmer entsprechend getrennt abzufahren,
— Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle (Entsorgungszentrum Hohberg, Pforzheim),
— Abladung und Einsortierung der Fraktionen Elektroaltgeräte (gemäß ElektroG) und Altmetall in die am Wertstoffhof bereitstehenden Container; sowie Abkippen von Sperrmüll (inkl. Altholz A I – A III) in der Müllumschlaghalle.
Es wird eine einmalige Verlängerungsoption von einem Jahr (bis zum 31.12.2024) für den Auftraggeber vereinbart. Die Vertragslaufzeit verlängert sich zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12.2023 gekündigt wird (mögliche Vertragsverlängerung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.