Subunternehmerleistungen für die Durchführung des Stadtbusverkehrs Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Subunternehmerleistungen für die Durchführung des Stadtbusverkehrs
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Durchführung von Ganztagesumläufen, Kapazitätsverstärkerfahrten sowie Nachtbusleistungen des Stadtbusverkehrs mit Kraftomnibussen im Linienverkehr zu vergeben. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung, einschließlich Fahrscheinverkauf durch den Fahrer, zu erbringen.
Das Los beinhaltet Ganztagesumläufe, Kapazitätsverstärkern sowie Nachtbusleistungen. Bei einem Kapazitätsverstärker handelt es sich um eine Fahrleistung während der Hauptverkehrszeiten. Näheres entnehmen Sie aus der Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen.
Die Fahrleistungen betreffen teilweise Testbetriebe, sodass es auch zu deutlich größeren Leistungsreduzierungen (bis zu 15 %) kommen kann. Die voraussichtlichen Fahrtwege, Fahrtzeiten und Halte ergeben sich aus Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen.
Die Laufzeit des Fahrleistungsvertrages kann in zwei einzeln einlösbaren Verlängerungsoptionen von einem bzw. nochmals 3 weiteren Jahren verlängert werden. Näheres entnehmen Sie der Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen.
Beschreibung des Leistungsspektrums des Unternehmens, die Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals und die Referenzen.
Um den Bietern ausreichend Zeit für die Personalakquise einräumen zu können, erfolgt die Ausschreibung frühzeitig vor der Betriebsaufnahme. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es daher noch nicht möglich, die tatsächlichen, ab 12.12.2021 gültigen Umläufe exakt anzugeben. Der derzeitige Planungsstand der Fahrtwege, Fahrtzeiten und Halte ergeben sich aus der Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat folgende Angaben zu machen:
(1) Name des Unternehmens;
(2) Adresse des Unternehmens;
(3) Rechtsform;
(4) Gründungsjahr;
(5) Name des rechtlich Verantwortlichen;
(6) Ansprechpartner für die Ausschreibung;
(7) Telefon;
(8) Telefax;
(9) E-Mail-Adresse;
(10) Internetadresse;
(11) Filialen oder assoziierte Büros im In- und Ausland;
(12) ggf. ausgefüllte Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (Anlage 6)
(13) ggf. ausgefüllte Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage 7)
(14) Handels- bzw. Vereinsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate);
(13) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen);
(14) Eigenerklärung, dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen);
(15) Eigenerklärung, dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen);
(16) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden;
(17) Name und berufliche Qualifikation des Verkehrsleiters nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 und Betriebsleiters nach § 4 BOKraft;
(18) Tariftreueerklärung gem. Anlage in den Ausschreibungsunterlagen
(19) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen).
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen),
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz mit Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, der letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen)
(1) Benennung der Person(en), die zur Führung des Nahverkehrsbetriebes eingesetzt werden sollen, einschließlich des Nachweises ihrer fachlichen Eignung (Kopie der Eignungsprüfungsurkunde oder Bestätigung durch die zuständige Behörde).
(2) Beschreibung des Leistungsspektrums des Unternehmens.
(3) Liste von mindestens 3 mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren im öffentlichen Personennahverkehr (entweder auf Grundlage einer Liniengenehmigung oder als reiner Subunternehmer) mit Angabe des Umsatzes, der Leistungszeit und von Referenzkunden inkl. Ansprechpartner.
Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen. Sofern eine Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften beabsichtigt ist, muss der Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete verbindliche Erklärung enthalten, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und ein/eine für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte/bevollmächtigte Vertreter/in und sein/ihre Stellvertreter/in bezeichnet ist, der/die Mitglieder gegenüber der SWU Verkehr GmbH rechtsverbindlich vertritt (Anlage 6). Eine Bildung von Bietergemeinschaften nach Durchführung des Teilnahmeverfahrens ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das Erstangebot des Bieters den Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Ziffer IV.2.2.) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]