Nicht offener, einphasiger Wettbewerb mit einem Realisierungsteil G1 und einem städtebaulichen Ideenteil nach § 3 RPW 2013 für die Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG).
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener, einphasiger Wettbewerb mit einem Realisierungsteil G1 und einem städtebaulichen Ideenteil nach § 3 RPW 2013 für die Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG).
Am Hochschulstandort Konstanz soll für die HTWG als Ersatzneubau für das Institutsgebäude G ein erster Bauabschnitt für die Fakultäten Maschinenbau und Elektronik und Informationstechnik zur Realisierung auf dem Campus West entstehen.
In einem städtebaulichen Ideenteil sollen Entwurfsansätze für die städtebauliche Weiterentwicklung des Hochschulcampus entwickelt werden, in die sich der Realisierungsteil einfügen soll.
Der Realisierungsteil G1 als erster Bauabschnitt beinhaltet neben Werkstätten, Laboren, Büros und Peripherieräumen auch ein Rechenzentrum und eine Heizzentrale für die gesamte Campusversorgung der HTWG und umfasst eine NF1-6 von ca. 2 227 qm.
Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von rd. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) vorgesehen.
In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2008-12) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zuzüglich Sonderkosten und Zuschläge in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) enthalten.
Im städtebaulichen Ideenteil ist der zweite Bauabschnitt G2 mit einer NF 1-6 von 3 369 qm als Ersatzneubau, eine Menseria mit 560 qm NF 1-6 und eine mögliche zukünftige Entwicklung des Hochschulcampus mit ca. 5 250 qm NF 1-6 zu berücksichtigen. Ein Parkhaus G3 als Ersatz für entfallende Stellplätze und möglicher zukünftiger Erweiterung ist als weiterer Bauabschnitt darzustellen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst rd. 1,8 ha.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Persönliche Lage des Bewerbers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
— Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters,
— Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
— Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweise:
— Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformular geforderten Deckungssummen vorliegt bzw. vor Vertragsschluss besteht.
3. Technische Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden,
— Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen,
— Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt,
— Präsentation von insgesamt 2 realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen auf maximal 6 Seiten erfolgen und darf das Format A3 nicht überschreiten.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(-in) berechtigt sind. Weitere Anforderungen siehe Auslobung Teil A, Ziffer 1.6.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
— Städtebauliches und architektonisches Konzept,
— Funktion und Raumprogramm,
— Baukonstruktion und Gebäudetechnik,
— Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Wirtschaftlichkeit.
Details zu den einzelnen Kriterien sind der Auslobung zu entnehmen.
Die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen ist auf der Basis des § 7 Absatz 2 RPW 2013, Anlage II RPW ermittelt und beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen.
Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
„Teilnahmeantrag Planungswettbewerb Neubau Institutsgebäude Werkstatt und Labor (G1) mit städtebaulichem Ideenteil für die Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG)“
Hinweis:
Das vom Auftraggeber vorgegebene Bewerbungsformblatt ist der Bewerbung zwingend ausgefüllt beizufügen. Das Formblatt kann von der Homepage www.vbv-bw.de (Rubrik „Aktuelles/Wettbewerbe“) heruntergeladen werden.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.vermoegenundbau-bw.de