Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 182-444329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Stuttgart
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Um einige Materialien fachgerecht entsorgen zu können, ist eine Detailbeprobung und Begutachtung erforderlich, welche jedoch erst nach Teilabbruch bzw. parallel zum Abbruch möglich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Bestandsbeprobung insitu
Aus zwingenden terminlichen und ablaufbezogenen Gründen, kann die Leistung nur durch den AN erbracht werden. Es kann erst im Zuge des Rückbaues/Entkernung festgestellt werden, wo eine weitere Beprobung/Detailuntersuchung erforderlich wird. Hier bestehen Zusammenhänge mit dem vom AN frei zu wählenden Bauablauf und der damit sehr kurzfristigen Ausführung der Beprobungen vor Ort. Der Abbruch ist mit der Beprobung stark verknüpft. Ein weiterer AN müsste durchgehend auf der Baustelle einsatzbereit zur Verfügung stehen, unabhängig, ob tatsächlich und in welchem Umfang Beprobungsarbeiten anfallen. Dies wäre unverhältnismäßig und würde zu erheblichen Behinderungen führen, sowie den Zeitpunkt der IBN gefährden.