Landkreis Konstanz Vergabe der Errichtung der Digitalen Alarmierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/3316
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Konstanz Vergabe der Errichtung der Digitalen Alarmierung
Errichtung eines Digitalen Alarmierungssystems im POCSAG-Standard (2 m Band) für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr im Landkreis Konstanz in 3 Losen.
Systemtechnik
Landkreis Konstanz
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems im POCSAG-Standard (2 m Band) für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Landkreis Konstanz. Dies umfasst die Errichtung von 29 Digitalen-Alarmumsetzer-Standorten im Kreisgebiet inkl. Antenenn- und Blitzschutztechnik sowie die elektrotechnische Ertüchtigung der Bauwerke für diese Standorte. Des Weiteren werden insgesamt 4 Digitale Alarmgeber sowie Netzwerk- und IT-Technik für die zentrale Systemtechnik an den Standorten Integrierte Leitstelle Radolfzell und dem Redundanzstandort Feuerwehr Konstanz sowie im Rahmen der Errichtung eines autarken Notfallalarmierungssystems installiert.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen. Los 1 umfasst die Systemtechnik, also insbesondere die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Konfiguration der Digitalen Alarmumsetzer und Digitalen Alarmgebern mit einem anschließenden zweijährigen Systemwartungsvertrag. Los 2 umfasst die die Infrastruktur, also insbesondere die Lieferung und Montage von Antennenmasten und Blitzschutzkomponenten. Los 3 die Elektroarbeiten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) zu entnehmen.
Infrastruktur
Landkreis Konstanz
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems im POCSAG-Standard (2 m Band) für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Landkreis Konstanz. Dies umfasst die Errichtung von 29 Digitalen-Alarmumsetzer-Standorten im Kreisgebiet inkl. Antenenn- und Blitzschutztechnik sowie die elektrotechnische Ertüchtigung der Bauwerke für diese Standorte. Des Weiteren werden insgesamt 4 Digitale Alarmgeber sowie Netzwerk- und IT-Technik für die zentrale Systemtechnik an den Standorten Integrierte Leitstelle Radolfzell und dem Redundanzstandort Feuerwehr Konstanz sowie im Rahmen der Errichtung eines autarken Notfallalarmierungssystems installiert.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen. Los 1 umfasst die Systemtechnik, also insbesondere die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Konfiguration der Digitalen Alarmumsetzer und Digitalen Alarmgebern mit einem anschließenden zweijährigen Systemwartungsvertrag. Los 2 umfasst die die Infrastruktur, also insbesondere die Lieferung und Montage von Antennenmasten und Blitzschutzkomponenten. Los 3 die Elektroarbeiten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) zu entnehmen.
Elektroarbeiten
Landkreis Konstanz
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems im POCSAG-Standard (2 m Band) für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Landkreis Konstanz. Dies umfasst die Errichtung von 29 Digitalen-Alarmumsetzer-Standorten im Kreisgebiet inkl. Antenenn- und Blitzschutztechnik sowie die elektrotechnische Ertüchtigung der Bauwerke für diese Standorte. Des Weiteren werden insgesamt 4 Digitale Alarmgeber sowie Netzwerk- und IT-Technik für die zentrale Systemtechnik an den Standorten Integrierte Leitstelle Radolfzell und dem Redundanzstandort Feuerwehr Konstanz sowie im Rahmen der Errichtung eines autarken Notfallalarmierungssystems installiert.
Die Vergabe erfolgt in drei Losen. Los 1 umfasst die Systemtechnik, also insbesondere die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Konfiguration der Digitalen Alarmumsetzer und Digitalen Alarmgebern mit einem anschließenden zweijährigen Systemwartungsvertrag. Los 2 umfasst die die Infrastruktur, also insbesondere die Lieferung und Montage von Antennenmasten und Blitzschutzkomponenten. Los 3 die Elektroarbeiten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung
(a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
(b) Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
(c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden für jede einzelne Person sowie für Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen zu 1):
Los 1 (Systemtechnik): Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz muss in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mindestens 1,0 Mio. EUR betragen haben.
Los 2 (Infrastruktur): Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz muss in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mindestens 0,5 Mio. EUR betragen haben.
Los 1: Vorlage von geeigneten Referenzen im Bereich Errichtung bzw. Installation von Systemtechnik der digitalen Alarmierung. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 5 Jahren (nicht vor dem 1.1.2016) bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stattgefunden haben.
Los 2: Vorlage von geeignete Referenzen. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 5 Jahren (nicht vor dem 1.1.2016) bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stattgefunden haben.
Los 3: Vorlage von geeignete Referenzen. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 5 Jahren (nicht vor dem 1.1.2016) bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stattgefunden haben.
Los 1 (Systemtechnik): Mindestens 2 geeignete Referenzen im Bereich Errichtung bzw. Installation von Systemtechnik der digitalen Alarmierung. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 5 Jahren (nicht vor dem 1.1.2016) bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stattgefunden haben. Davon muss eine Referenz die Ausführung, Errichtung bzw. Installation von Systemtechnik „Parallelmasterbetrieb“ beinhalten.
Los 2 (Infrastruktur): Mindestens 2 geeignete Referenzen. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 5 Jahren (nicht vor dem 1.1.2016) bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stattgefunden haben.
Los 3: Vorlage von 2 geeigneten Referenzen. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 5 Jahren (nicht vor dem 1.1.2016) bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stattgefunden haben.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.