Bad Säckingen, Neubau Polizeirevier und Straßenbauamt Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21-49097
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-konstanz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bad Säckingen, Neubau Polizeirevier und Straßenbauamt Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
79713 Bad Säckingen, Trottäcker 12 und 14,
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für den Neubau Polizeirevier und Straßenbaureferat Süd des Regierungspräsidiums Freiburg (Straßenbauamt)
Auf dem Landeseigenen Grundstück sind die Unterbringungen des Polizeireviers und des Straßenbaureferats Süd Neubau (Straßenbauamt) vorgesehen. Beide Neubauvorhaben sollen zeitgleich erfolgen.
Die Neubauten sollen als Pilotprojekt im „Effizienzhaus Plus“ – Standard entsprechend der Definition des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat errichtet werden.
Sofern in baufachlicher, nutzungsspezifischer und wirtschaftlicher Hinsicht möglich und angemessen, soll das Straßenbaureferat in Holzbauweise und das Polizeirevier in Holzhybridbauweise errichtet werden.
Eine Nachhaltigkeitszertifizierung der Baumaßnahme mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist vorgesehen (www.bnb-nachhaltigesbauen.de).
Für die Planung des Polizeigebäudes sind die Landesrichtlinien des Innenministeriums für den Bau von Polizeidienstgebäuden in Baden-Württemberg (LRL-P) zu beachten.
Die Baudurchführung ist von Juli 2023 bis Juni 2025 vorgesehen.
Für beide Bauaufgaben ist eine Kostenvorgabe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 300 + 400 inkl. Sonderkosten nach DIN 276.1:2008-12) vorgesehen.
Diese teilen sich wie folgt auf:
Bauwerkskosten Polizeirevier: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto
Bauwerkskosten Straßenbauamt: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto
Für alle auf der Baustelle Tätigen muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Fremdpersonal durchgeführt werden.
79713 Bad Säckingen, Trottäcker 12 und 14
Objektplanungsleistungen für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013,
Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 sowie Besondere Leistungen im Bereich der „Bestandsdokumentation Flächenmanagement“ und zusätzliche Leistungen (SiGeKo) für den Neubau Straßenbauamt und Polizeirevier in Bad Säckingen.
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen. Das Formblatt ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3) aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Mustererklaerungen.aspx“, abzugeben.
Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 21-49097 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Persönliche Eignung sowie wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf vergleichbare Maßnahmen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Vergabeverfahren 21-49097
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular.
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung.
Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Landesbauordnung Baden-Württemberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3) aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.vba-konstanz.de