Bekanntmachung vergebene Aufträge – Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg – Vergabe von Agenturleistungen für eine Kampagne zum Restart des Tourismus 2021 und weiterer Online-Produktkampagnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/3572
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tourismus-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebene Aufträge – Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg – Vergabe von Agenturleistungen für eine Kampagne zum Restart des Tourismus 2021 und weiterer Online-Produktkampagnen
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Vergabe von Agenturleistungen für eine Kampagne zum Restart des Tourismus 2021 und eines Rahmenvertrags für weitere Online-Produktkampagnen.
Sitz des Auftraggebers ist Stuttgart.
Räumlicher Fokus der Kampagne sind Baden-Württemberg und die umliegenden relevanten Bundesländer (NRW, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen). Zusätzlich sind auch Regionen in der Schweiz (Zürich und Regionen Aargau und Basel) und Österreich (Wien, Tirol & Oberösterreich) im Rahmen der Mediaplanung zu prüfen.
Die TMBW suchte einen langfristigen Partner für die Umsetzung von Werbekampagnen – hauptsächlich digital. Die Grobplanung der Re-Restart-Kampagne (Kreation, Media, Budget) dient dabei als Pilot-Projekt und Entscheidungsgrundlage für eine Agentur.
Die Re-Restart-Kampagne soll ein kommunikatives Dach für alle Regionen und Partner im Land bilden und als ein starker Absender fungieren. Um sowohl aufmerksamkeitsstark und im nächsten Schritt auch handlungsauslösend zu wirken, soll die Kampagne in 2 Stufen aufgebaut sein: Vorfreude auf einen Urlaub in Baden-Württemberg (1) verknüpft mit konkreten Vorschlägen (2) bildet die Aufgabenstellung der Kampagne.
— Inspirativ (Brand = Awareness): Urlaub in Baden-Württemberg wird der Zielgruppe (wieder) ins Gedächtnis gerufen und als mögliches Ziel verankert,
— Handlungsauslösend (Performance = Leads/Überleitungen) – Einklinker für spezielle Angebote (Wandern, Genuss…)/Regionen/touristische Partner: Die generelle Überlegung zu Urlaub in Baden-Württemberg wird aufgegriffen und durch detailliertere Infos konkretisiert. Der Umfang dieses Teils hängt stark von den Partnerbeteiligungen ab. Bereits feststehende Partner sind Bodensee, Schwarzwald, Oberschwaben, Region Stuttgart, nördliches Baden-Württemberg (Freiraum BW) und die Schwäbische Alb.
Damit die Maßnahme möglichst viel Strahlkraft und Nutzen auf allen Ebenen entwickeln kann, ist ein essentieller Bestandteil die Integration von touristischen Partnern. Im Rahmen der Kampagne sollen hauptsächlich reichweitenstarke und zielgruppenaffine Onlinekanäle eingesetzt werden.
Der Start der Feinplanung ist für unmittelbar nach der Auftragsvergabe ab März 2021 geplant.
In der Phase wird die im Pitch favorisierte Kreativlinie weiter ausgearbeitet und die entsprechenden Werbemittel produziert.
1.3 Kampagnenzeitraum/Umsetzung der Maßnahmen
Für den ersten großen Aufschlag im Rahmen der Re-Restart-Kampagne spielt eine frühzeitige Präsenz im kommenden Urlaubsjahr eine wichtige Rolle. Daher ist ein Kommunikationsstart bereits im März/April angedacht, um rechtzeitig Aufmerksamkeit für das Urlaubsland Baden-Württemberg aufzubauen. Eine Aufteilung des Budgets in 2 Flights ist denkbar und eine Empfehlung durch die Agentur im Rahmen des Grobkonzeptes gewünscht.
Wichtige Termine:
— Osterferien BW: 06.04.-10.4.2021,
— Pfingstferien BW: 25.05.-5.6.2021,
— Sommerferien BW: 29.07.-11.9.2021.
Rahmenvertrag für weitere Leistungen:
Über die Leistungen für die vorgenannte Re-Restart-Kampagne hinaus soll der künftige Auftragnehmer auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung weitere Leistungen auf Anforderung der TMBW erbringen. Hierbei handelt es sich um die Erarbeitung und Umsetzung von Kampagnenkonzepten auf der Grundlage der Kommunikationszielen und Zielgruppen der TMBW – inklusive Mediaplanung, -einkauf, Durchführung, -reporting sowie die Produktion der Creatives.
TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Mittel für die Kampagne werden kurzfristig von der Öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt, um die Tourismus- und Freizeitwirtschaft wieder hochzufahren. Die ausgeschriebene Kampagne muss sehr zeitnah nach Beendigung der pandemiebedingten Beschränkungen bzw. vor den klassischen Urlaubszeiträumen (Ostern, Pfingsten, Sommerferien) umgesetzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDWZU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.