Lieferung von SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien Referenznummer der Bekanntmachung: 21-004-O-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 39,0 Mio. Selbsttests in Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests, um seine kurzfristig neu aufgetretenen Bedarfe an Selbsttests bis Ende Juni 2021 zu decken.
Bis zu 6,5 Mio. SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 39,0 Mio. zertifizierte Selbsttests in Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 39,0 Mio. Selbsttests in 6 Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Die Bieter geben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Selbsttests und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 6,5 Mio. Selbsttests an, die sie zu diesem Stückpreis pro Selbsttests zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestehen, kann ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 6,5 Mio. Selbsttests hinaus erhalten. Die Bieter dürfen in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests nennen, auf die sie bereit wären zu liefern.
Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Bis zu 6,5 Mio. SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 39,0 Mio. zertifizierte Selbsttests in Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 39,0 Mio. Selbsttests in 6 Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Die Bieter geben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Selbsttests und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 6,5 Mio. Selbsttests an, die sie zu diesem Stückpreis pro Selbsttests zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestehen, kann ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 6,5 Mio. Selbsttests hinaus erhalten. Die Bieter dürfen in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests nennen, auf die sie bereit wären zu liefern.
Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Bis zu 6,5 Mio. SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 39,0 Mio. zertifizierte Selbsttests in Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 39,0 Mio. Selbsttests in 6 Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Die Bieter geben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Selbsttests und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 6,5 Mio. Selbsttests an, die sie zu diesem Stückpreis pro Selbsttests zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestehen, kann ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 6,5 Mio. Selbsttests hinaus erhalten. Die Bieter dürfen in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests nennen, auf die sie bereit wären zu liefern.
Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Bis zu 6,5 Mio. SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 39,0 Mio. zertifizierte Selbsttests in Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 39,0 Mio. Selbsttests in 6 Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Die Bieter geben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Selbsttests und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 6,5 Mio. Selbsttests an, die sie zu diesem Stückpreis pro Selbsttests zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestehen, kann ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 6,5 Mio. Selbsttests hinaus erhalten. Die Bieter dürfen in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests nennen, auf die sie bereit wären zu liefern.
Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Bis zu 6,5 Mio. SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 39,0 Mio. zertifizierte Selbsttests in Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 39,0 Mio. Selbsttests in 6 Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Die Bieter geben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Selbsttests und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 6,5 Mio. Selbsttests an, die sie zu diesem Stückpreis pro Selbsttests zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestehen, kann ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 6,5 Mio. Selbsttests hinaus erhalten. Die Bieter dürfen in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests nennen, auf die sie bereit wären zu liefern.
Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Bis zu 6,5 Mio. SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 39,0 Mio. zertifizierte Selbsttests in Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 39,0 Mio. Selbsttests in 6 Losen zu je bis zu 6,5 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Die Bieter geben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Selbsttests und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 6,5 Mio. Selbsttests an, die sie zu diesem Stückpreis pro Selbsttests zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestehen, kann ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 6,5 Mio. Selbsttests hinaus erhalten. Die Bieter dürfen in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 1 Los zu bis zu 6,5 Mio. Selbsttests nennen, auf die sie bereit wären zu liefern.
Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,5 Mio. Selbsttests.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen mit ihren Angeboten folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
— Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— Formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bieter nicht mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 (zweitausendfünfhundert) EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist;
— Aktueller Auszug des Eintrages des Bieters im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH).
Die Bieter bestätigen in einer ihrem Angebot beizufügenden formlosen Erklärung, dass sie während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhalten, der auf Verlangen nachzuweisen ist:
Aa) Personenschäden mind. EUR 1,5 Mio. je Schadensfall,
Bb) Sachschaden mind. EUR 1,5 Mio. je Schadensfall.
Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens 3 Referenzen über die erfolgreiche Belieferung von Auftraggebern mit PoC-Antigen-Schnelltests oder ähnlichen Testverfahren zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus ein, die möglichst der Größenordnung des Angebots des Bieters entsprechen. In den einzureichenden Referenzen sind von den Bietern zumindest Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber sowie zum jeweiligen Umfang des Auftrages zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Um die Ziele der Teststrategie des Auftraggebers zu erreichen, möchte er seine kurzfristigen Testkapazitäten zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus über Tests zur Anwendung durch Laien schnellstmöglich aufstocken.
Anders als mit den neuen Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung lässt sich die Steigerung der Testkapazitäten mit den bislang etablierten PoC-Antigen-Schnelltests nicht erreichen. Dazu fehlt es am erforderlichen medizinisch geschulten Personal.
Die ersten SARS-CoV-2 Schnelltests zur Anwendung durch Laien wurden vom BfArM Anfang März 2021 zugelassen (Sonderzulassung). Die aus den Sonderzulassungen entstehenden Bedarfe an Selbsttests möchte der Auftraggeber über den hier ausgeschriebenen Liefervertrag decken. Aufgrund der angespannten Marktlage, der kritischen Pandemiesituation sowie der erheblichen Menge des Bedarfs kann der Auftraggeber diesen Bedarf nur im offenen Verfahren mit verkürzten Fristen rechtzeitig decken und nicht unter Einhaltung der regelmäßigen Angebotsfristen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die eVergabe-Plattform.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYY3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.