Essensversorgung der Pestalozzischule mit Hort und der Carl-Orff-Schule
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7243 / 101-130
Fax: +49 7243 / 101-583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Essensversorgung der Pestalozzischule mit Hort und der Carl-Orff-Schule
Gegenstand der Ausschreibung ist die Essensversorgung der Pestalozzischule mit Hort und der Carl-Orff-Schule. Das Verpflegungssystem ist eine Warmanlieferung; das Essen wird am Tag der Lieferung (des Verzehrs) frisch gekocht. Die Lieferung wird an der Anlieferungsstelle dem Ausgabepersonal übergeben und von diesem in Schichten in der Mensa der Pestalozzischule und im Speiseraum der Carl-Orff-Schule an die Schüler ausgegeben.
Essenszubereitung und Anlieferung
Pestalozzischule
Lindenweg 7-8
76275 Ettlingen
Externe Zubereitung und Anlieferung von Schülermahlzeiten nach DGE-Standards:
Pestalozzischule Montag-Donnerstag täglich ca. 115 (Primarstufe), Essen Carl-Orff-Schule Montag-Donnerstag täglich ca. 70 Essen (Primarstufe ca. 30, Sekundarstufe ca. 40), Hort an der Pestalozzischule Montag-Freitag täglich ca. 60 Essen (Primarstufe). Abzurechnen sind die tatsächlich gelieferten Essensportionen. Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2021 (Schulbeginn: 13.9.2021) ist mit den Schulleitungen abzustimmen. Der Hortbetrieb beginnt bereits am 23.8.2021, der erste Verpflegungstag ist mit der Hortleitung abzustimmen. Während der Schulferien wird für die Schulen kein Essen angeboten, für den Hortbetrieb nach Ferienplan (ca. 41 betreute Ferientage). Die Essensausgabe erfolgt für die Schüler der Pestalozzischule und die Hortkinder in der Mensa der Pestalozzischule von 12.00 bis 13.30 Uhr und für die Schüler der Carl-Orff-Schule im Speiseraum der Carl-Off-Schule von 12.00 bis 13.45 Uhr. Die Mahlzeiten werden extern durch den Auftragnehmer zubereitet und zur zentralen Anlieferungsstation der Pestalozzischule geliefert. Die Lieferungen müssen entsprechend der Bestellzahlen der jeweiligen Schule und des Hortes sortiert sein und die Transportbehälter entsprechend gekennzeichnet. Sie werden an der zentralen Anlieferungsstelle vom Ausgabepersonal entgegengenommen und an die jeweiligen Schulen verteilt. Von Montag bis Donnerstag muss das Essen bis spätestens 11.30 Uhr geliefert werden, am Freitag bis spätestens 13.00 Uhr und während der Ferien nach Rücksprache mit den Hortleitungen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht von einem Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
Essensausgabe inkl. Reinigungsarbeiten
Pestalozzischule
Lindenweg 7-8
76275 Ettlingen
Carl-Orff-Schule
Lindenweg 6
76275 Ettlingen
Essensausgabe inkl. Reinigungsarbeiten:
Pestalozzischule Montag-Donnerstag täglich ca. 115 Essen (Primarstufe) Carl-Orff-Schule Montag-Donnerstag täglich ca. 70 Essen (ca. 30 Primarstufe, ca. 40 Sekundarstufe) Hort an der Pestalozzischule Montag-Freitag täglich ca. 60 Essen (Primarstufe) Während der Schulferien wird für die Schulen kein Essen angeboten, für den Hortbetrieb nach Ferienplan (ca. 60 Essen an i. d. R. 41 betreuten Ferientagen).
Die Essensausgabe erfolgt für die Schüler und Hortkinder der Pestalozzischule in 3 Schichten, jeweils von 12.00 bis 13.30 Uhr und für die Schüler der Carl-Orff-Schule in zwei Schichten, jeweils von 12.00 bis 13.45 Uhr durch den Auftragnehmer.
Die Mahlzeiten werden extern durch einen Auftragnehmer zubereitet und zur zentralen Anlieferungsstation der Pestalozzischule geliefert. Die Lieferungen sind entsprechend der Bestellzahlen der jeweiligen Schule und des Hortes sortiert und die Transportbehälter entsprechend gekennzeichnet. Sie werden an der zentralen Anlieferungsstelle vom Ausgabepersonal entgegengenommen und an die jeweiligen Schulen verteilt. Von Montag bis Donnerstag wird das Essen bis spätestens 11.30 Uhr geliefert, am Freitag bis spätestens 13.00 Uhr und während der Ferien nach Rücksprache mit den Hortleitungen.
Die Vorbereitungen für die Essensausgabe beginnen um 11.00 Uhr.
Das Essen ist durch ausreichendes Personal zügig bereit zu stellen.
Die Reinigung der Küche der Pestalozzischule und des Essenraumes in der Carl-Orff-Schule ist bis spätestens 15.00 Uhr abzuschließen.
Zu den Aufgaben des Personals / Auftragnehmers zählen auch:
Das Reinigen und Aufräumen des verwendeten Geschirrs, des Bestecks und der Gläser, der Küchengeräte und der Einrichtungsgegenstände (z. B. Gastronormbehälter, Transportbehälter, Servierwägen, Tellerwärmer etc.);
Das Reinigen und Aufräumen des verwendeten Geschirrs der Carl-Orff-Schule muss von der Carl-Orff-Schule in die Spülküche der Pestalozzischule transportiert werden. Das frische Geschirr für den Folgetag ist rechtzeitig vor der Essensausgabe bereit zu stellen.
Die Reinigung und ggf. Desinfektion der Küchenzone, einschließlich der Theken, der Geräte, Spülstraße etc. und das Reinigen der Wände bis zu 2 m Höhe (Küchenfläche 44,21 m2).
Das Abstuhlen und Abwischen / Desinfektion der Tische im Speiseraum vor der Essensausgabe und nach jedem Schichtwechsel sowie das Aufstuhlen nach der letzten Essensausgabe das Reinigen und Desinfizieren der Servierwägen im Speiseraum.
Die Bereitstellung der notwendigen Hygieneartikel und Schutzkleidung.
Das benötigte Fach- und Hilfspersonal wird im Rahmen eines Vertrags durch den Auftragnehmer eingestellt, eingearbeitet und weitergebildet. Personalausfallzeiten müssen überbrückt und ggf. Ersatzkräfte gestellt werden.
Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der Essensreste und des Verpackungsmaterials in den durch die vom Auftraggeber vorhandenen Container verantwortlich. Die Kosten der Entsorgung und Abholung übernimmt der Auftraggeber.
Die zur Ausgabe des Mittagessens erforderlichen Räumlichkeiten und vorhandenen Ausstattungen werden miet- und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räumlichkeiten sind nur für die Ausgabe, Vorbereitung und Nachbereitung des Schulessens zu benutzen.
Die Abrechnung erfolgt getrennt nach Schule monatlich nach Anzahl der tatsächlich ausgegebenen Essen und durchgeführten Reinigungsarbeiten. Die Rechnung des Auftragnehmers ist direkt an die Sekretariate der jeweiligen Schule bzw. Hortleitung zu richten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht von einem Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über Eintragung in das Berufsregister (vgl. d, Komm EU (L) EigE),
— Eklärung über das Bestehen eines Insolvenzverfahrens o. eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens (vgl. e, Komm EU (L) EigE),
— Erklärung über Liquidation (vgl. f, Komm EU (L) EigE),
— Erklärung über die Zuverlässigkeit als Bewerber (vgl. g, Komm EU (L) EigE),
— Erklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (vgl. i, Komm EU (L) EigE).
— Erklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. a, Komm EU (L) EigE),
— Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben (vgl. h, Komm EU (L) EigE),
— Nachweis über Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Person Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR. Eine entsprechende Versicherung ist bei Vertragsschluss vorzulegen. Sofern eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherungsträgers einzureichen, dass eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegt.
— Angabe von mind. drei vergleichbaren Referenzen in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (vgl. b, Komm EU (L) EigE),
— Angabe über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (vgl. c, Komm EU (L) EigE),
— Vorlage eines vierwöchigen, beispielhaften Speiseplans,
— Nachweis über die berufsfachliche Qualifkation des eingesetzten verantwortlichen Personals. Der Nachweis ist vor Auftragserteilung vorzulegen.
Die Bedingungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kostenlose Einsicht bzw. Anforderung der digitalen Vergabeunterlagen über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport ELViS unter www.suberport.de/E21782911.
Für die vollständige Nutzung von Subreport ELViS ist eine einmalige kostenlose Registrierung unter http://subreport.de erforderlich. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Gem. § 9 Abs. 3 VgV ist ebenfalls der anonyme Zugriff über Subreport ELViS auf die Vergabeunterlagen möglich. Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen nehmen nicht an der Bieterkommunikation teil und werden auch nicht automatisch über eventuelle Änderungen in der Vergabeunterlagen informiert. Weitere Informationenen erhalten Sie unter [removed], oder telefonisch unter [removed]. Nachrichten zu Änderungen und Bieteranfragen werden unter www.subreport.de/E21782911 zur Verfügung gestellt.
Über die Ablehnung des Angebotes wird gem. § 134 GWB auch ohne Antrag schriftlich informiert. Die Bestimmungen des § 62 VgV bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de