Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen der Stadt Rottweil Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-GBW-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +0[removed]
Fax: +0[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen der Stadt Rottweil
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Rottweil sowie Energieeffizienzanalysen und Energieberatungen nach DIN V 18599 bei ausgewählten Abnahmestellen.
Rottweil
78628 Rottweil
1. Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) bestehend aus 50 % Ökostrom von erneuerbaren Energien und aus 50 % KWK-Strom für die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen im Zeitraum ab dem 1.9.2021 bis höchstens zum 31.8.2025. Die wesentliche Leistung umfasst die Lieferung von insgesamt jährlich ca. 3,4 Mio. kWh Strom an die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen der Stadt Rottweil.
Der Ökostrom muss 50 % der Gesamtliefermenge betragen und die nachfolgenden Eigenschaften aufweisen:
— 100 % erneuerbare Energie,
— Es hat aus Neuanlagen, die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem der Strom geliefert wird, nicht älter als 6 Jahre sind, zu stammen,
— Nachweise durch Zertifikat, Herkunftsnachweis und Entwertungsnachweis,
Die Qualität des Ökostroms weist der Auftragnehmer vor Lieferbeginn in Form einer Zertifizierung nach. Das Zertifikat ist der Stadt Rottweil spätestens mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Stadt Rottweil erhält unaufgefordert bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einen schriftlichen Nachweis in Form eines Herkunfts- und Entwertungsnachweises über die Herkunft und Menge des gelieferten Ökostroms.
Der KWK-Strom soll 50 % der Gesamtliefermenge betragen und die nachfolgenden Eigenschaften aufweisen:
— erzeugt aus der Primärenergie Gas,
— erzeugt in Baden-Württemberg,
— Nachweise durch Erzeugungszertifikat, Herkunftsnachweis und Zuordnungsnachweis.
Die Qualität des KWK-Stroms weist der Auftragnehmer vor Lieferbeginn in Form einer Zertifizierung nach. Das Zertifikat ist der Stadt Rottweil spätestens mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Stadt Rottweil erhält unaufgefordert bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einen schriftlichen Nachweis in Form eines Herkunfts- und Entwertungsnachweises über die Herkunft und Menge des gelieferten KWK-Stroms.
2. Leistungsgegenstand ist darüber hinaus die Durchführung von Energieeffizienzanalysen. Für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen) soll aufgezeigt werden, ob Optimierungspotenziale bestehen, um die Energiekosten- und Energieverbräuche (bezogen auf den Energieträger Strom) zu reduzieren. Die Energieeffizienzanalysen umfassen mindestens:
— Bestandsaufnahme vor Ort für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen),
— Aufnahme des Ist-Zustandes, also der Erfassung der wesentlichen Daten zum Energieverbrauch und der Ermittlung der Verluste,
— Untersuchung der Stromverbräuche,
— Bewertung der Daten z. B. anhand von Branchenkennzahlen,
— Vorschläge für kurzfristige bzw. langfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung,
— Aufstellung eines mit Prioritäten versehenden Maßnahmenplans zur Senkung des Energieverbrauchs.
Die Energieeffizienzanalyse legt den Verbrauch einzelner Prozesse offen und zeigt die lohnenden Einsparmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Energieeffizienzanalyse sind in einem Energiekonzept zu dokumentieren.
3. Energieberatung nach DIN V 18599 bei ausgewählten Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen) Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist darüber hinaus die Durchführung von Energieberatungen nach DIN V 18599. Aufzuzeigen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik im Bereich Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung unter Einbeziehung erneuerbarer Energien. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund des Klimaschutzgesetzes von Baden-Württemberg, in welchem die Grundsätze des nachhaltigen Bauens mit in die Energieberatung einfließen.
Das Sanierungskonzept muss folgende, wesentliche Beratungsergebnisse enthalten:
— Vorschlag und Kurzbeschreibung von aufeinander abgestimmten energetischen Maßnahmen,
— Angabe des berechneten Primärenergiebedarfes, des Endenergiebedarfes, der Energiekosten und der CO2- Emissionen für den Ist-Zustand und die empfohlenen Sanierungsschritte,
— Angabe zu den geschätzten Investitionskosten je Sanierungsschritt,
— Angaben zu aktuellen Fördermöglichkeiten insbesondere auf die Nutzung erneuerbarer Energien,
— Angaben zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsschritte unter Berücksichtigung der nutzungsspezifischen und lokalen Randbedingungen,
— Die Nutzung erneuerbarer Energien muss Bestandteil des Sanierungskonzeptes sein.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
3. Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister, nicht älter als 3 Monate seit Datum der EU-Bekanntmachung für den Bieter und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen),
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen),
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate),
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate),
7. Nachweis der Anzeige nach § 5 EWG die Formularsammlung ist zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Haftpflichtversicherung für die Lieferphase mit den folgenden Mindesthöhen:
— für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
2. Eigenerklärung über die Umsätze (Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen) in den letzten 3 Kalenderjahren bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzliste,
2. Ausgewählte Referenzen,
2.1 Eigenerklärung über mindestens 2 ausführliche und gleichwertige Referenzen für die Stromlieferung in Form einer aussagekräftigen Darstellung,
2.2 Eigenerklärung über mindestens 2 ausführliche und gleichwertige Referenzen für die Energieeffizienzanalyse und/oder die Energieberatung nach DIN V 18599 in Form einer aussagekräftigen Darstellung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein,
3. Eigenerklärung zu Umweltmanagementleistungen, die der Bewerber während der Auftragsausführung anwenden kann,
4. Eigenerklärung zur technischen Ausstattung bei der Energieeffizienzanalyse und der Energieberatung die Formularsammlung ist zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYCDWBK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx