Klärschlammentsorgung Kläranlage Neckarsulm Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Kläranlage Neckarsulm
Verladen, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Abwasserzweckverband Unteres Sulmtal beabsichtigt für den Zeitraum vom 1.3.2021 bis zum 29.2.2024 die Verladung, den Transport und die anschließende thermische Verwertung des auf der Kläranlage Neckarsulm anfallenden Klärschlamms zu vergeben. Die Klärschlammenge und der Trockensubstanzgehalt basieren auf den gemittelten Jahresdurchschnittswerten der vergangenen drei Betriebsjahre. Sie unterliegen betriebs- und jahreszeitlichen Schwankungen. Die tatsächlich zu entsorgende Klärschlammmenge mit zugehörigem Trockensubstanzgehalt kann daher um die angegebenen Werte schwanken (TS-Gehalt zwischen 30-90 %).
Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Nachforderungen durch den AN.
— Schlammmenge: ca. 3.468 t/a,
— TS-Gehalt: ca. 55,0 %.
In der Anlage 1 sind Klärschlammanalysen (entsprechend der Klärschlammverordnung) aus den Jahren 2019/2020 zusammengestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsbad-Ittersbach
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.