G3001721 - Liefer- und Dienstleistungen des Bestattungswesens, Särge und Bestattungsbedarf sowie Bestattungsdienste- Rahmenvereinbarung 1.4.2021-31.3.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: G3001721_EU_230421
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
G3001721 - Liefer- und Dienstleistungen des Bestattungswesens, Särge und Bestattungsbedarf sowie Bestattungsdienste- Rahmenvereinbarung 1.4.2021-31.3.2023
Lieferung von Särgen, Deckengarnituren, Talaren, Behelfsgrabzeichen, Überurnen, Übergabe der Bestattungspapieren, Einbetten und Richten des Toten sowie Totentransport.
Die Leistungen werden im Stadtgebiet Stuttgart ausgeführt. Das Stadtgebiet ist in 7 Sektoren eingeteilt. Die auschgeschriebenen Leistungen betreffen 6 der 7 Sektroen. Diese sind in 6 Losen eingteilt.
Sektor 1
70191, 70174, 70173
Geschätzte Anzahl vo Bestattungen 230 in 12 Monaten.
Sektor 2
70378, 70376, 70374
Geschätzte Anzahl von Bestattungen 261 in 12 Monaten.
Sektor 3
70372, 70190, 70188, 70176, 70327, 70329
Geschätzte Anzahl von Bestattungen 227 in 12 Monaten.
Sektor 4
70182, 70178, 70180, 70184, 70619, 70619, 70597, 70563, 70565, 70567, 70599
Geschätzte Anzahl von Bestattungen 222 in 12 Monaten.
Sektor 5
70193, 70195, 70199, 70197, 70569
Geschätzte Anzahl von Bestattungen 208 in 12 Monaten.
Sektor 6
Randgebiete
Geschätzte Anzahl von Bestattungen 96 in 12 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz, nach § 44 VgV.
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV.
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Erklärungen und Nachweise nach § 46 VgV, insbesondere,
— Angaben zu Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl und Bestattungsfahrzeugen,
— Referenzen zu Bestattungsdiensten.
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
III 2.2.1 Geforderte Sicherheiten:
III 2.2.2 Besondere Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B i.V. mit den Vergabeunterlagen.
III 2.2.3 Bei Dienstleistungen sind Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgart
Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Schriftliche Angebote (Papierangebote) sind ab dem 19.10.2018 nicht mehr zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]