Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/gsgoe/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021
Zur Erreichung der Ziele der WRRL wurde in Baden-Württemberg die Landesstudie Gewässerökologie Stufe 1 erstellt, in der die Grundlagen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden.
Für 6 Lose (17 Betrachtungsräume) sind ab 2021 Rahmenplanungen zu erstellen. Diese sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt. Der zeitliche Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung sind zu benennen.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 1 - 0401_Neckar, 4001_Neckar
Gewässerstrecken der GIO des Neckars in den Landkreisen Rottweil, Freudenstadt und Tübingen
Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume BR 0401_Neckar, BR 4001_Neckar.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35 %), der Maßnahmenlänge (20 %), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35 %) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60 %) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 2 - 3206_Kinzig, 3208_Kinzig, 3207_Schiltach, 3209_Gutach
Gewässerstrecken der GIO von Kinzig, Schiltach und Gutach im Landkreis Rottweil und im Ortenaukreis
Das Los 2 umfasst die Betrachtungsräume 3206_Kinzig, 3208_Kinzig, 3207_Schiltach, 3209_Gutach.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35 %), der Maßnahmenlänge (20 %), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35 %) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60 %) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 3 - 4107_Aich, 4108_Lauter, 4109_Fils, 4110_Fils
Gewässerstrecken der GIO von Aich, Fils und Lauter in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.
Das Los 3 umfasst die Betrachtungsräume 4107_Aich, 4108_Lauter, 4109_Fils, 4110_Fils.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35 %), der Maßnahmenlänge (20 %), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35 %) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60 %) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 4 - 4301_Enz, 4501_Enz_B
Gewässerstrecken der GIO der Enz im Landkreis Calw, im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim.
Das Los 4 umfasst die Betrachtungsräume 4301_Enz, 4501_Enz_B.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35 %), der Maßnahmenlänge (20 %), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35 %) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60 %) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 5 - 3102_Dreisam, 3109_Dreisam, 3107_Leopoldskanal
Gewässerstrecken der GIO der Dreisam und des Leopoldskanals in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg sowie der Unterlauf der Alten Dreisam (G.II.O.)
Das Los 5 umfasst die Betrachtungsräume 3102_Dreisam, 3109_Dreisam, 3107_Leopoldskanal.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35 %), der Maßnahmenlänge (20 %), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35 %) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60 %) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 6 - 6403_Rot_1, 6403_Rot_2
Gewässerstrecken der GIO der Rot im Landkreis Biberach und im Alb-Donau-Kreis
Das Los 6 umfasst die Betrachtungsräume 6403_Rot_1, 6403_Rot_2.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35 %), der Maßnahmenlänge (20 %), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %
C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %
D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35 %) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60 %) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
1 Punkt: Kriterium erfüllt
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Angaben über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag stellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder.
Aus der Erklärung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person welche den Antrag/die Erklärungen abgibt berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Nachweis gemäß VgV § 73 (3), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Für die Dauer der Auftragsbearbeitung wird vom AN eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
Zu A) Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung mindestens: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden / 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (mindestens zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens: 3 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/ Führungskräften gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis B sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
C) Nachweis Softwareausstattung.
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen.
— Ingenieur (Gewässerentwicklung und Wasserbau) oder vergleichbare Qualifikation,
— Biologe oder vergleichbare Qualifikation mit Kenntnissen zu Untersuchung sowie Bewertung von MZB und Fischen,
— GIS-Fachkraft.
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
Zu C) Es wird KEIN Nachweis der notwendigen Softwareausstattung gefordert. Die ausschreibende Stelle weist aber darauf hin, dass aus ihrer Sicht für die Bearbeitung folgende Software vorhanden sein muss:
— GIS/CAD-Programm zur Abgabe der geforderten Abgabeformate (shp, gdb (FGDB), dxf) – Standard entspricht ArcGIS Version 10.1 oder höher,
— Office Programme zur Erzeugung der geforderten Abgabeformate (docx, xlsx),
— Software zur Erzeugung von pdf-Dateien mit bestimmten Anforderungen (Layer-pdf).
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018).
C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Interessenten / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung / ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten / Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 16.04.2021 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 20.04.2021 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge / Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen / Angebote sind digital in Textform über die o.g. Vergabeplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Bisher wurden im Projekt keine Leistungen erbracht, die der ausgeschriebenen Leistung in den betroffenen Betrachtungsräumen entsprechen. Somit müssen keine vorbefassten Büros benannt werden. Allerdings sind verschiedene Büros bei der Erstellung der Grundlagen für das Vorgehen im Projekt beteiligt gewesen. Zudem wurden mehrere Pilotprojekte durchgeführt, um das Vorgehen im Projekt zu konkretisieren. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind entweder in die bereitgestellten Arbeitsgrundlagen eingeflossen oder sie werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Berichte der Pilotprojekte).
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/