Sammlung, Zwischenlagerung, Transport und Verwertung von Altschrott aus Haushalten und Kleingewerben aus dem Landkreis Calw Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nagold
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Zwischenlagerung, Transport und Verwertung von Altschrott aus Haushalten und Kleingewerben aus dem Landkreis Calw
Sammlung, Zwischenlagerung, Transport und Verwertung von Altschrott aus Haushalten und Kleingewerben aus dem Landkreis Calw.
Entsorgungsanlage Walddorf
Killbergstraße 15
72213 Altensteig-Walddorf
Haushaltsnahe Sammlung von Altschrott im Landkreis Calw
Abholung zum Transport und Verwertung an den Standorten Walddorf und Simmozheim, Entsorgungsanlage Simmozheim an der Verbindungsstraße Neuhengstett-Möttlingen 75397 Simmozheim
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altschrott (AS 17 04 05, 17 04 07 und 20 01 40, Eisenschrott gemäß Satzung der AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH) aus dem Kreisgebiet des Landkreises Calw durch den Auftragnehmer. Die Altschrotte müssen ab den Entsorgungsanlagen Walddorf und Simmozheim vom Auftragnehmer übernommen werden.
Eine detaillierte technische Beschreibung der Leistungen ist der dem Leitfaden beigefügten Technischen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate, ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist), Ziffer 1.1.3 des Angebotsformulars,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat, Ziffer 1.1.4 Angebotsformular,
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, Ziffer 1.1.6 Angebotsformular,
— Eigenerklärung über Hauptgeschäftsfelder des Bieters, Ziffer 1.1.7 Angebotsformular,
— Eigenerklärung zu Inhaber/Beteiligungsverhältnissen, Ziffer 1.1.8 Angebotsformular,
— Eigenerklärung zur Zahl der Beschäftigten des Bieters, Ziffer 1.1.9 Angebotsformular.
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), Ziffer 1.2 lit. a) Angebotsformular,
— Eigenerklärung zum Umsatz aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren abfallwirtschaftlichen Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), Ziffer 1.2 lit. b) Angebotsformular.
— Liste von Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung aus den letzten drei Jahren (ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist, wobei die Aufträge noch nicht beendet sein müssen, aber mit der Leistungserbringung bereits begonnen worden ist), Ziffer 1.3 lit. a) Angebotsformular,
— Angabe der fachlichen Qualifikation der Führungskräfte des Bieters, Ziffer 1.3 lit. b) Angebotsformular,
— Gültiges Zertifikat (Kopie) als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die ausgeschriebenen Leistung,
Ist ein Bieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, so muss er ersatzweise folgende Nachweise zumindest in Kopie beifügen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister für einen Geschäftsführer,
— Nachweis der Versicherung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis der Transportgenehmigung,
— Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM7DWSC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
§ 160 Abs. 3 GWB findet Anwendung:
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht fristgerecht gerügt wurde. Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es steht dem Bieter frei, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]