Polder Bellenkopf-Rappenwört: PL5-1/5-2 Schutzmaßnahmen im Binnenland Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2021-013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 721 / 926-40250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf-Rappenwört: PL5-1/5-2 Schutzmaßnahmen im Binnenland
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Rückhalteraum (RHR) wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m3 auf ca. 510 ha aufweisen. Der Polder besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die in 9 Lose aufgeteilt sind. Diese untergliedern sich weitergehend in Planer- und Baulose.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Dezember 2020 vor. 2021 soll die Vergabe der Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung erfolgen und die Ausführungsplanung beginnen. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500). Eine Kurzbeschreibung der verfolgten Losbildung ist der Unterlage 510 zu entnehmen.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für das folgende (Planer-)Los verfolgt:
Planerlos PL5-1: Schutzmaßnahmen Binnenland/Pumpwerke und Planerlos PL5-2: Schutzmaßnahmen Binnenland/Grundwasserhaltung.
Pumpwerke
76287 Rheinstetten
Das PL5-1 und PL 5-2 beinhalten für die zuvor genannten Objekte im Wesentlichen die folgenden, zu erbringende Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Örtliche Bauüberwachung, Fachplanung Technische.
Grundwasserhaltung
76287 Rheinstetten
Das PL5-1 und PL 5-2 beinhalten für die zuvor genannten Objekte im Wesentlichen die folgenden, zu erbringende Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Örtliche Bauüberwachung, Fachplanung Technische.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 (1) VgV (ausgestellt nach dem 1.1.2020, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Weitere Einzelheiten werden im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120) dargelegt.
Als Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden u. a. verlangt:
a) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV),
b) Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV),
c) Erklärung über die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens, die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 46 (3) Nr. 2 und 8 VgV),
d) Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers zu versehen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3) genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
e) Soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
f) Soweit zutreffend: Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV). Von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die beabsichtigen an Nachunternehmer einen Unterauftrag zu vergeben, ist spätestens mit Abgabe des Angebots die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nach § 47 (1) VgV elektronisch vorzulegen.
g) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt.
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
a) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 20 Jahren seit Datum der Bekanntmachung, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
b) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
c) Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
d) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 a) (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen mit den geforderten Leistungen gemäß Ziff. II.2.4). Für die Wertung geeigneter Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) Mindestanforderung für alle Referenzen: Los 5-1: Objektplanung nach § 43 HOAI für ein Pumpwerk, LP5-8 und/oder Örtliche BÜ und Los 5-2: Objektplanung nach § 43 HOAI für Grundwasserhaltungsmaßnahmen mit Brunnen, Teichen, Drainage mind. Baukosten > 1 Mio. EUR, LP5-8 und/oder Örtliche BÜ.
b) Mindestens ein Referenzprojekt (Ref. Nr. 1 = Mindestreferenz) für Los 5-1: Neubau von Pumpwerken, mind. Förderhöhe 3 m und/oder mind. Fördermenge 3 m3/s, Baukosten > 1 Mio. EUR. Zusatzpunkte ggf. bei: auch LP3 erbracht, mehrzügiges Pumpwerk, Fisch-Schutzkonzept und/oder Fischaufstiegsanlagen, mit Anbindung Leittechnik (MSR-Technik) und Los 5-2: Grundwasserhaltungsmaßnahmen mit Brunnen, Teichen und/oder Drainage mind. Baukosten > 1 Mio. EUR. Zusatzpunkte ggf. bei: auch LP3 erbracht, mit mehreren Brunnen und verschiedener Entnahmewerte, Brunnendurchmesser >1 m, mit Anbindung Leittechnik (MSR-Technik).
c) Weitere Referenzen Nr. 2 bis 6 für weitere vergleichbare Erfahrungen entsprechend den Mindestanforderungen Buchst. a). Für diese Referenzen gelten die für die Mindestreferenz Nr. 1 in b) genannten strengen Anforderungen an die Bauwerkshöhe und Baukosten nicht, sollten aber hinsichtlich Vergleichbarkeit auch nicht um mehr als 30 % unterschritten werden.
d) Die Referenzen Nr. 1 bis 3 werden einer differenzierteren Bewertung mit möglichen Zusatzpunkten unterzogen, wie in Buchstabe b) erwähnt.
e) Die Referenzen Nr. 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Mitglieder) oder über Eignungsleihe von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern vorzulegen. Dabei sind nur eigene, vom Bewerber oder dessen Nachunternehmern erbrachte Leistungen anzuführen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 c) (Referenzen Projektleitung und Stellvertretende Projektleitung):
Referenzen für die Projektleitung und die Stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch nicht einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9) ausgewählten Bewerber.
Von Projektleitung und Stellvertretender Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleitung oder Hauptbearbeiter der geforderten Leistungen.
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Das Vorhaben ist geprägt von einem hohen Maß an Komplexität mit vielen Teilmaßnahmen und Beteiligten und unterliegt umfangreichen Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses. Auf die Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen. Dies erfordert im Zuge der Umsetzung von allen Beteiligten ein hohes Maß an Abstimmung und Flexibilität in der Zusammenarbeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3) genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen/Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständisch über evtl. Änderungen informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYHW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.